Tibber Deutschland GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 09.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Hat die Stromlieferung innerhalb dieser Frist bereits begonnen, muss der Kunde ein entsprechendes Entgelt dafür bezahlen. (bearbeiten)
(7)
B
Der Strompreis ist flexibel und enthält drei Bestandteile: (1) der Spotmarktpreis, (2) weitere Preisbestandteile sowie (3) die Tibber Gebühr. (Zu den Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(8)
B
Bei Änderungen der weiteren Preisbestandteile werden Preissenkungen oder Preissteigerungen vom Vertragsanbieter kommuniziert und dem Kunden automatisch und wirksam zum nächsten Monatsbeginn weitergereicht. (bearbeiten)
(9)
B
Eine Abrechnung erfolgt monatlich. Soweit der Kunde über keinen Smartmeter verfügt, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung eine Abrechnung der stundengenau ermittelten Preise auf der Grundlage der Vorjahreswerte hilfsweise einer vergleichbaren Kundengruppe. (bearbeiten)
(10)
B
Für den Stromliefervertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und bei einem Umzug und Vertragsmitnahme muss dies mind. 1 Monat vorab schriftlich vom Kunden dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Die Belieferung setzt einen Jahresstromverbrauch unter 50.000 kWh voraus. Ferner dürfen vom Kunden keine Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten oder Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil verwendet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Mit dem Vertragsabschluss bevollmächtigt der Kunde Tibber, eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vorzunehmen und einen bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht unwesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mind. 1 Monat vorab bekannt gegeben und gelten danach ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch genehmigt. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Stromliefervertrag kommt erst danach mit der schriftlichen Vertragsannahme inklusive Lieferdatum (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung) zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Voraussetzung für den Beginn der Stromlieferung bei einem Lieferantenwechsel ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten. Tibber haftet bei einem Lieferantenwechsel nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber. (D.h. er ist dabei kein Erfüllungsgehilfe.) (bearbeiten)
(11)
C
Tibber Kunden, die Betreiber einer Ladesäule sind und auf die ein Elektroauto zugelassen ist, können ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und über Dritte an quotenpflichtige Unternehmen veräußern. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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24.01.2023 12:55  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) bearbeitet von Pauli (***)


Zusammenfassung: Voraussetzung für den Beginn der Stromlieferung bei einem Lieferantenwechsel ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten. Tibber haftet bei einem Lieferantenwechsel nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber. (Ist (D.h. er ist dabei kein Erfüllungsgehilfe.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Im Falle eines Lieferantenwechsels ist Voraussetzung für den Beginn der Belieferung, dass Tibber die Bestätigung des Vorlieferanten über die Kündigung des bisherigen Strombezugsverhältnisses des Kunden vorliegt.

(3) Der Vertragstext (Eingangsbestätigung (mit den jeweils gültigen AGB) und Vertragsbestätigung) wird von Tibber nach Vertragsschluss und Übermittlung an den Kunden gespeichert, ist für den Kunden aber nicht mehr online zugänglich.

(4) Die Lieferung beginnt entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber, nicht jedoch vor Beendigung des bisherigen Stromliefervertrages. Der Kunde kann zudem in seinem Auftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Soweit der gewünschte Termin nicht realisierbar ist, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Termin.

(5) Im Rahmen der Lieferantenwechselprozesse ist der Netzbetreiber kein Erfüllungsgehilfe Tibbers und Tibber haftet nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber.
Verlauf:24.01.2023 11:32  Markierung erstellt von Pauli (***)
24.01.2023 12:55  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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