Tibber Deutschland GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 09.2022)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Hat die Stromlieferung innerhalb dieser Frist bereits begonnen, muss der Kunde ein entsprechendes Entgelt dafür bezahlen. (bearbeiten)
(7)
B
Der Strompreis ist flexibel und enthält drei Bestandteile: (1) der Spotmarktpreis, (2) weitere Preisbestandteile sowie (3) die Tibber Gebühr. (Zu den Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(8)
B
Bei Änderungen der weiteren Preisbestandteile werden Preissenkungen oder Preissteigerungen vom Vertragsanbieter kommuniziert und dem Kunden automatisch und wirksam zum nächsten Monatsbeginn weitergereicht. (bearbeiten)
(9)
B
Eine Abrechnung erfolgt monatlich. Soweit der Kunde über keinen Smartmeter verfügt, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung eine Abrechnung der stundengenau ermittelten Preise auf der Grundlage der Vorjahreswerte hilfsweise einer vergleichbaren Kundengruppe. (bearbeiten)
(10)
B
Für den Stromliefervertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und bei einem Umzug und Vertragsmitnahme muss dies mind. 1 Monat vorab schriftlich vom Kunden dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Die Belieferung setzt einen Jahresstromverbrauch unter 50.000 kWh voraus. Ferner dürfen vom Kunden keine Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten oder Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil verwendet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Mit dem Vertragsabschluss bevollmächtigt der Kunde Tibber, eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vorzunehmen und einen bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht unwesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mind. 1 Monat vorab bekannt gegeben und gelten danach ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch genehmigt. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Stromliefervertrag kommt erst danach mit der schriftlichen Vertragsannahme inklusive Lieferdatum (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung) zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Voraussetzung für den Beginn der Stromlieferung bei einem Lieferantenwechsel ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten. Tibber haftet bei einem Lieferantenwechsel nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber. (D.h. er ist dabei kein Erfüllungsgehilfe.) (bearbeiten)
(11)
C
Tibber Kunden, die Betreiber einer Ladesäule sind und auf die ein Elektroauto zugelassen ist, können ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und über Dritte an quotenpflichtige Unternehmen veräußern. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


3 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (1)


66   |  63    antworten    - Augustin (**)  sagt:

Da passen 1.000 Aufladungen des E-Autos rein. Das sollte für Endverbraucher reichen. Prio C ist damit ok.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (6)


62   |  67    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Hier ist mehrfach die Rede von "diesem Vertrag". Man könnte davon ausgehen, dass diese AGB damit gemeint sind. Allerdings wird in der Widerrufsbelehrung mehrfach und explizit auf den "Stromvertrag" hingewiesen. Damit ist die Ungenauigkeit in der Formulierung m.E. hier unproblematisch.


58   |  69    antworten    - Andreas (**)  sagt:

https://tibber.com/de/bedingungen/stromlieferung

loading..