Tibber Deutschland GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 09.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Hat die Stromlieferung innerhalb dieser Frist bereits begonnen, muss der Kunde ein entsprechendes Entgelt dafür bezahlen. (bearbeiten)
(7)
B
Der Strompreis ist flexibel und enthält drei Bestandteile: (1) der Spotmarktpreis, (2) weitere Preisbestandteile sowie (3) die Tibber Gebühr. (Zu den Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(8)
B
Bei Änderungen der weiteren Preisbestandteile werden Preissenkungen oder Preissteigerungen vom Vertragsanbieter kommuniziert und dem Kunden automatisch und wirksam zum nächsten Monatsbeginn weitergereicht. (bearbeiten)
(9)
B
Eine Abrechnung erfolgt monatlich. Soweit der Kunde über keinen Smartmeter verfügt, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung eine Abrechnung der stundengenau ermittelten Preise auf der Grundlage der Vorjahreswerte hilfsweise einer vergleichbaren Kundengruppe. (bearbeiten)
(10)
B
Für den Stromliefervertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und bei einem Umzug und Vertragsmitnahme muss dies mind. 1 Monat vorab schriftlich vom Kunden dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Die Belieferung setzt einen Jahresstromverbrauch unter 50.000 kWh voraus. Ferner dürfen vom Kunden keine Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten oder Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil verwendet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Mit dem Vertragsabschluss bevollmächtigt der Kunde Tibber, eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vorzunehmen und einen bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht unwesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mind. 1 Monat vorab bekannt gegeben und gelten danach ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch genehmigt. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Stromliefervertrag kommt erst danach mit der schriftlichen Vertragsannahme inklusive Lieferdatum (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung) zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Voraussetzung für den Beginn der Stromlieferung bei einem Lieferantenwechsel ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten. Tibber haftet bei einem Lieferantenwechsel nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber. (D.h. er ist dabei kein Erfüllungsgehilfe.) (bearbeiten)
(11)
C
Tibber Kunden, die Betreiber einer Ladesäule sind und auf die ein Elektroauto zugelassen ist, können ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und über Dritte an quotenpflichtige Unternehmen veräußern. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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24.01.2023 11:49  (wichtiger Vertragsbestandteil 8) bearbeitet von Pauli (***)


Zusammenfassung: Bei Änderungen der weiteren Preisbestandteile werden Preissenkungen oder Preissteigerungen vom Vertragsanbieter kommuniziert und dem Kunden automatisch und wirksam zum nächsten Monatsbeginn weitergereicht.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
§ 5 ÄNDERUNGEN DER WEITEREN PREISBESTANDTEILE
(1) Ändern sich die weiteren Preisbestandteile gemäß § 4(5), so wird der Strompreis gegenüber dem Kunden entsprechend angepasst. Änderungen der weiteren Preisbestandteile durch Tibber erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Die Preisänderung unterliegt der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB. Dem Kunden steht das Recht zu, die Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen zu lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch Tibber sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung der weiteren Kostenanteile maßgeblich sind. Bei einer Steigerung der weiteren Preisbestandteile ist Tibber berechtigt, den Strompreis zu erhöhen und die Kostensteigerung entsprechend weiterzugeben. Bei einer Senkung der weiteren Preisbestandteile ist Tibber verpflichtet, den Strompreis zu senken. Wirken sich die Änderungen sowohl kostensenkend als auch kostenerhöhend aus, so wird Tibber eine Verrechnung vornehmen, sodass je nach Anteil der kostensenkenden und kostensteigernden Preisbestandteile eine Strompreiserhöhung oder -senkung oder ggf. auch ein gleichbleibender Strompreis die Folge sein kann.

(2) Tibber hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der weiteren Preisbestandteile nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird. Insbesondere ist Tibber verpflichtet, in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren Abstand zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung und der Vornahme einer Preisänderung anzusetzen als bei Kostensteigerungen.

(3) Änderungen werden stets zum Monatsbeginn wirksam. Tibber wird den Kunden spätestens einen Monat vor Wirksamwerden über die beabsichtigte Änderung der weiteren Preisbestandteile informieren. Im Falle einer Änderung kann der Kunde den Vertrag fristlos zu dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Tibber wird den Kunden auf die Kündigungsmöglichkeit in dem Informationsschreiben über die Preisänderung gesondert hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 8(3) bleibt unberührt.

(4) Abs. (1) bis (3) gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.

(5) Abweichend von den Absätzen (1) bis (3) werden Änderungen der Mehrwertsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
Verlauf:24.01.2023 11:49  Markierung erstellt von Pauli (***)
24.01.2023 11:49  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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