Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(11)
A
Abos verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden. (bearbeiten)
(4)
B
Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro. (bearbeiten)
(8)
B
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (bearbeiten)
(9)
B
Rechnungen werden ausschließlich online über das Kundencenter auf www.sky.de ausgewiesen. Soweit der Kunde seine E-Mailadresse mitgeteilt hat, wird eine Notiz versendet. Eine (ggf. kostenpflichtige) postalische Rechnung wird nur bei Deaktivierung des Kundencenters durch den Kunden verschickt. (bearbeiten)
(1)
C
Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. (bearbeiten)
(2)
C
Es ist untersagt, die angebotenen Inhalte zu vervielfältigen oder anderweitig zu verarbeiten oder abzuändern. (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde ist verpflichtet, einen Leih-Receiver innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnements zurückzugeben. Andernfalls kann eine Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz in Höhe des Wertes des Receivers erhoben werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsanbieter über einen etwaigen Verlust der Smartcard unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
(7)
C
Änderungen der Adressdaten oder Kontodaten des Kunden müssen unverzüglich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(10)
C
Einzelbuchungsnachweise können vom Kunden schriftlich beim Vertragsanbieter beantragt werden. (bearbeiten)
(12)
C
Upgrades von Abonnements können jederzeit vorgenommen werden. Downgrades sind nur zum Ende einer Vertragslaufzeit zulässig. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde hat erst ab einer Preiserhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
[5]
B
Änderungen an diesen AGB werden vom Vertragsanbieter vorab angekündigt und gelten vom Kunden ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. (Kommentar: Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine persönliche Information an den Kunden handeln!) (bearbeiten)
[1]
C
Einzelne Zusatzdienste kann der Vertragsanbieter jederzeit wieder einstellen. (bearbeiten)
[2]
C
Soweit vorrätig kann der Abonnement statt eines Leih-Receivers von Sky ein CI Plus-Modul leihen. Allerdings leistet der Vertragsanbieter keine Gewähr, dass mit dieser Hardware die Programminhalte vollständig empfangen werden können. (bearbeiten)
[4]
C
Extras können jederzeit zu einem Abonnementvertrag zugebucht werden. Eine Kündigung der Extras kann erst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit des Abonnementvertrags gekündigt werden. Die Laufzeit von Extras verlängert sich ungekündigt automatisch um 12 Monate. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für Zusatzdienste neben den Programmabonnements gelten jeweils ergänzende Bestimmungen. (bearbeiten)

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17.01.2013 09:21  (kritischer Vertragsbestandteil 3) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde erhält erst ab einer Erhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die
extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der
Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu
kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10
Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens
bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und
die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend
von Ziffer 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen. In
diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und
die zu wahrende Frist hinweisen.
Verlauf:17.01.2013 09:21  Markierung erstellt von 37.201.117.176
17.01.2013 09:39  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

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