Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(11)
A
Abos verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden. (bearbeiten)
(4)
B
Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro. (bearbeiten)
(8)
B
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (bearbeiten)
(9)
B
Rechnungen werden ausschließlich online über das Kundencenter auf www.sky.de ausgewiesen. Soweit der Kunde seine E-Mailadresse mitgeteilt hat, wird eine Notiz versendet. Eine (ggf. kostenpflichtige) postalische Rechnung wird nur bei Deaktivierung des Kundencenters durch den Kunden verschickt. (bearbeiten)
(1)
C
Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. (bearbeiten)
(2)
C
Es ist untersagt, die angebotenen Inhalte zu vervielfältigen oder anderweitig zu verarbeiten oder abzuändern. (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde ist verpflichtet, einen Leih-Receiver innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnements zurückzugeben. Andernfalls kann eine Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz in Höhe des Wertes des Receivers erhoben werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsanbieter über einen etwaigen Verlust der Smartcard unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
(7)
C
Änderungen der Adressdaten oder Kontodaten des Kunden müssen unverzüglich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(10)
C
Einzelbuchungsnachweise können vom Kunden schriftlich beim Vertragsanbieter beantragt werden. (bearbeiten)
(12)
C
Upgrades von Abonnements können jederzeit vorgenommen werden. Downgrades sind nur zum Ende einer Vertragslaufzeit zulässig. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde hat erst ab einer Preiserhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
[5]
B
Änderungen an diesen AGB werden vom Vertragsanbieter vorab angekündigt und gelten vom Kunden ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. (Kommentar: Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine persönliche Information an den Kunden handeln!) (bearbeiten)
[1]
C
Einzelne Zusatzdienste kann der Vertragsanbieter jederzeit wieder einstellen. (bearbeiten)
[2]
C
Soweit vorrätig kann der Abonnement statt eines Leih-Receivers von Sky ein CI Plus-Modul leihen. Allerdings leistet der Vertragsanbieter keine Gewähr, dass mit dieser Hardware die Programminhalte vollständig empfangen werden können. (bearbeiten)
[4]
C
Extras können jederzeit zu einem Abonnementvertrag zugebucht werden. Eine Kündigung der Extras kann erst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit des Abonnementvertrags gekündigt werden. Die Laufzeit von Extras verlängert sich ungekündigt automatisch um 12 Monate. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für Zusatzdienste neben den Programmabonnements gelten jeweils ergänzende Bestimmungen. (bearbeiten)

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