Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(11)
A
Abos verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden. (bearbeiten)
(4)
B
Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro. (bearbeiten)
(8)
B
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (bearbeiten)
(9)
B
Rechnungen werden ausschließlich online über das Kundencenter auf www.sky.de ausgewiesen. Soweit der Kunde seine E-Mailadresse mitgeteilt hat, wird eine Notiz versendet. Eine (ggf. kostenpflichtige) postalische Rechnung wird nur bei Deaktivierung des Kundencenters durch den Kunden verschickt. (bearbeiten)
(1)
C
Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. (bearbeiten)
(2)
C
Es ist untersagt, die angebotenen Inhalte zu vervielfältigen oder anderweitig zu verarbeiten oder abzuändern. (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde ist verpflichtet, einen Leih-Receiver innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnements zurückzugeben. Andernfalls kann eine Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz in Höhe des Wertes des Receivers erhoben werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsanbieter über einen etwaigen Verlust der Smartcard unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
(7)
C
Änderungen der Adressdaten oder Kontodaten des Kunden müssen unverzüglich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(10)
C
Einzelbuchungsnachweise können vom Kunden schriftlich beim Vertragsanbieter beantragt werden. (bearbeiten)
(12)
C
Upgrades von Abonnements können jederzeit vorgenommen werden. Downgrades sind nur zum Ende einer Vertragslaufzeit zulässig. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde hat erst ab einer Preiserhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
[5]
B
Änderungen an diesen AGB werden vom Vertragsanbieter vorab angekündigt und gelten vom Kunden ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. (Kommentar: Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine persönliche Information an den Kunden handeln!) (bearbeiten)
[1]
C
Einzelne Zusatzdienste kann der Vertragsanbieter jederzeit wieder einstellen. (bearbeiten)
[2]
C
Soweit vorrätig kann der Abonnement statt eines Leih-Receivers von Sky ein CI Plus-Modul leihen. Allerdings leistet der Vertragsanbieter keine Gewähr, dass mit dieser Hardware die Programminhalte vollständig empfangen werden können. (bearbeiten)
[4]
C
Extras können jederzeit zu einem Abonnementvertrag zugebucht werden. Eine Kündigung der Extras kann erst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit des Abonnementvertrags gekündigt werden. Die Laufzeit von Extras verlängert sich ungekündigt automatisch um 12 Monate. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für Zusatzdienste neben den Programmabonnements gelten jeweils ergänzende Bestimmungen. (bearbeiten)

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17.01.2013 08:51  (wichtiger Vertragsbestandteil 4) bearbeitet von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Für die Laufzeit des Abonnements wird dem Abonnenten Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) eine Smartcard überlassen. Die überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder
vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung
der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum
Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum
Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard
oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist.
Verlauf:16.01.2013 21:32  Markierung erstellt von 37.201.117.176
17.01.2013 08:27  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176
17.01.2013 08:32  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176
17.01.2013 08:51  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

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