Lab³  -  Satzung   (Stand: 20.03.2015)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. (bearbeiten)
(11)
B
Die Mitgliederversammlung ist mind. ein Mal pro Jahr durch den Vorstand schriftlich und 14 Tage vorher einzuberufen. Wenn 25% der Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich fordern, muss der Vorstand dem unverzüglich folge leisten. Anwesende aktive Mitglieder haben jeweils ein Stimmrecht. (bearbeiten)
(12)
B
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. (bearbeiten)
(13)
B
Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies fordert. (bearbeiten)
(14)
B
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. (bearbeiten)
(1)
C
Das Lab³ möchte die gesellschaftliche Entwicklung und das globale freie Wissen voranbringen. Basierend auf der Grundlage des kollaborativen Wissensaustausches, geht es um den Neuerwerb von Wissen und Praktiken für die Menschheit. (bearbeiten)
(2)
C
Der Verein trägt den Namen Lab³ und hat seinen Sitz in in Darmstadt. (bearbeiten)
(3)
C
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung inklusive Studentenhilfe. (Kommentar: weitere Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(5)
C
Juristische Personen können lediglich Fördermitglieder werden. Sie haben kein Stimmrecht, jedoch Antragsrecht. (bearbeiten)
(6)
C
Für die Mitgliedschaft von Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. (bearbeiten)
(7)
C
Die Beitrittserklärung erfolgt in Schriftform gegenüber dem Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung kann die Mitgliederversammlung berufen werden. (bearbeiten)
(8)
C
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig (bearbeiten)
(9)
C
Die Austritt aus dem Verein erfordert die Schriftform gegenüber dem Vorstand und muss mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende des Quartals eingereicht werden. (bearbeiten)
(10)
C
Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung des Mitgliedsbeitrags ruht die Mitgliedschaft. (bearbeiten)

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30.06.2015 22:57  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) bearbeitet von Holger (****)


Zusammenfassung: Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung inklusive Studentenhilfe. (Kommentar: weitere Details sieh siehe Markierung)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
das Lernen und Lehren als zentrales Weiterbildungselement. Im Mittelpunkt steht das Schaffen einer Umgebung, welche den selbstständigen Erwerb von Wissen und die Entwicklung der Fähigkeiten zur Wissensvermittlung fördert.
die Arbeit und Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich der Naturwissenschaft, Medienkompetenz und Anwendung technischer Methoden, auch durch Schulungen in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Einrichtungen.
die Schaffung eines aufgeklärten Bewusstseins von Risiken und unserer Umwelt im Ganzen, unter anderem durch öffentliche Vorträge und Diskussionsrunden zu gesellschaftspolitischen und ethisch-philosophischen Fragestellungen.
die Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen und die kreative Herangehensweise an Aufgabenstellungen.
Seminare zur Funktionsweise und Entwicklung von naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Systemen, insbesondere durch die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Arbeitsmitteln.
die Vernetzung von Interessengruppen, Organisationen und Einzelpersonen zum Wissens-, Fertigkeits- und Erfahrungsaustausches, u.a. durch Tagungen und Events zum Austausch von kreativen Gedanken und technischen Fertigkeiten.
Vorführungen von Filmen, insbesondere Dokumentationen, Aufzeichnungen von Vorträgen und Live-Übertragungen von Veranstaltungen.
den Aufbau und der Bereitstellung eines Laboratoriums, sowie von Werk, Lager und sozialen Räumlichkeiten, welche den zentralen Fokus des Vereins bilden.
Verlauf:30.06.2015 22:53  Markierung erstellt von Holger (****)
30.06.2015 22:57  Markierung bearbeitet von Holger (****)

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