Lab³  -  Satzung   (Stand: 20.03.2015)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. (bearbeiten)
(11)
B
Die Mitgliederversammlung ist mind. ein Mal pro Jahr durch den Vorstand schriftlich und 14 Tage vorher einzuberufen. Wenn 25% der Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich fordern, muss der Vorstand dem unverzüglich folge leisten. Anwesende aktive Mitglieder haben jeweils ein Stimmrecht. (bearbeiten)
(12)
B
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. (bearbeiten)
(13)
B
Abstimmungen müssen geheim erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies fordert. (bearbeiten)
(14)
B
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. (bearbeiten)
(1)
C
Das Lab³ möchte die gesellschaftliche Entwicklung und das globale freie Wissen voranbringen. Basierend auf der Grundlage des kollaborativen Wissensaustausches, geht es um den Neuerwerb von Wissen und Praktiken für die Menschheit. (bearbeiten)
(2)
C
Der Verein trägt den Namen Lab³ und hat seinen Sitz in in Darmstadt. (bearbeiten)
(3)
C
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung inklusive Studentenhilfe. (Kommentar: weitere Details siehe Markierung) (bearbeiten)
(5)
C
Juristische Personen können lediglich Fördermitglieder werden. Sie haben kein Stimmrecht, jedoch Antragsrecht. (bearbeiten)
(6)
C
Für die Mitgliedschaft von Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. (bearbeiten)
(7)
C
Die Beitrittserklärung erfolgt in Schriftform gegenüber dem Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung kann die Mitgliederversammlung berufen werden. (bearbeiten)
(8)
C
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig (bearbeiten)
(9)
C
Die Austritt aus dem Verein erfordert die Schriftform gegenüber dem Vorstand und muss mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende des Quartals eingereicht werden. (bearbeiten)
(10)
C
Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung des Mitgliedsbeitrags ruht die Mitgliedschaft. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


2 Kommentare


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Es handelt sich hier um einen Verein. Die Satzung findet sich auf www.lab3.org


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Beim Vertrag handelt es sich nicht um AGB sondern um eine Vereinssatzung. Aber warum nicht.

loading..