Immonet GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige   (Stand: 06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Für die Schaltung einer Anzeige kommt ein Abovertrag zustande. Laufzeiten variieren zwischen 2, 4, 8 und 12 Wochen und der Vertrag verlängert sich ungekündigt automatisch. (bearbeiten)
(3)
B
Die Kündigungsfrist von Aboverträgen beträgt 1 Tag (vor Ablauf der Laufzeit). (bearbeiten)
(4)
B
Beim Löschen einer Anzeige wird der Abo-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte das Objekt nur deaktiviert werden, läuft der Vertrag und die automatische Vertragsverlängerung weiter. (bearbeiten)
(2)
C
Immobilienanzeigen werden automatisch auch auf Partnerseiten des Vertragsanbieters veröffentlicht. (bearbeiten)
(5)
C
Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (bearbeiten)
(6)
C
Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. (ausschließlich objektbezogene Bilder ohne Firmenlogos, html-tags etc.) (bearbeiten)
(7)
C
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen automatisch als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Vertragsanbieter darf Eigenwerbung auf die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versenden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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29.07.2014 08:35  (kritischer Vertragsbestandteil 1) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter darf Eigenwerbung auf die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versenden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Immonet ist im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG berechtigt, die E-Mail-Adresse, die der Immobilienanbieter bei seiner Registrierung oder kostenpflichtigen Bestellung angegeben hat, zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte zu nutzen. Falls der Immobilienanbieter jedoch keine Direktwerbung (mehr) auf dieser Grundlage erhalten möchte, kann er der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse jederzeit durch ein Schreiben an die Immonet GmbH, Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg oder info@immonet.de unter dem Betreff "Widerspruch Werbung“ widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Dabei ist die E-Mail-Adresse anzugeben, mit der sich der Immobilienanbieter bei Immonet registriert hat.
Verlauf:29.07.2014 08:35  Markierung erstellt von Pauli (***)
29.07.2014 08:35  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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