Immonet GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige   (Stand: 06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Für die Schaltung einer Anzeige kommt ein Abovertrag zustande. Laufzeiten variieren zwischen 2, 4, 8 und 12 Wochen und der Vertrag verlängert sich ungekündigt automatisch. (bearbeiten)
(3)
B
Die Kündigungsfrist von Aboverträgen beträgt 1 Tag (vor Ablauf der Laufzeit). (bearbeiten)
(4)
B
Beim Löschen einer Anzeige wird der Abo-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte das Objekt nur deaktiviert werden, läuft der Vertrag und die automatische Vertragsverlängerung weiter. (bearbeiten)
(2)
C
Immobilienanzeigen werden automatisch auch auf Partnerseiten des Vertragsanbieters veröffentlicht. (bearbeiten)
(5)
C
Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (bearbeiten)
(6)
C
Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. (ausschließlich objektbezogene Bilder ohne Firmenlogos, html-tags etc.) (bearbeiten)
(7)
C
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen automatisch als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Vertragsanbieter darf Eigenwerbung auf die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versenden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (7)


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Der Widerruf betrifft diesen Vertrag. Dabei ist mir nicht ganz klar, wann ein Widerruf relevant sein könnte. Mit der Lieferung der Leistung (Freischaltung der Anzeige) erlischt m.E. das Widerrufsrecht.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Ein Opt-in, also eine Zustimmung per Häkchen wäre hier die saubere Lösung aus Sicht der Nutzer. Daher kritisch Prio C.

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