E-Plus Service GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunklaufzeitverträge   (Stand: 01.12.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(9)
A
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Abweichende Regelungen im Auftragsformular haben Vorrang. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter überprüft die Kreditwürdigkeit jedes Kunden vor Annahme seines Auftrags. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren. (bearbeiten)
(3)
C
Premiumdienste (z.B. Service Hotlines von Dritten) werden vom Vertragsanbieter über die normale Telefonrechnung abgerechnet. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten. Bei Wahl der Papierrechnung fallen dafür gesonderte Kosten an. (bearbeiten)
(5)
C
Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. (bearbeiten)
(6)
C
Für den Zeitraum von 60 Tagen nach erstmaliger Freischaltung der EPS-Mobilfunkkarte(n) sind Verbindungen zu 0900 / 0137 – Rufnummern grundsätzlich gesperrt. (bearbeiten)
(7)
C
Der Kunde muss Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift unverzüglich dem Vertragsanbieter mitteilen. (bearbeiten)
(8)
C
Der Kunde hat E-Plus den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der Mobilfunkkarte unverzüglich mitzuteilen. (bearbeiten)
(10)
C
E-Plus darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden, zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. (bearbeiten)
(11)
C
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, SCHUFA Informationen und Auskünfte diverser anderer Unternehmen über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Kündigt der Vertragsanbieter aus wichtigem Grund, muss der Kunde dennoch 75% der Grundgebühr für den Rest der Laufzeit bezahlen. (bearbeiten)
[4]
B
[]
Bei einer Reihe von Missbrauchsfällen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.250 Euro. (bearbeiten)
[1]
C
Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Sperrt der Vertragsanbieter eine Mobilfunkkarte des Kunden, so ist der Kunde dennoch zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen sowie Preislisten, die unter www.eplus.de einsehbar und abrufbar sind. (bearbeiten)
<2>
B
Für Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. (bearbeiten)
<3>
B
Die jeweils gültigen Tarife und die Entgelte ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden und dem Kunden bekannt gegebenen Preislisten, die unter www.eplus.de einsehbar sind. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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2 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - b***1 (*)  sagt:

Wenn der Kunde die Sperrung selbst fordert (Karte verloren etc.) geht das in Ordnung. Falls die Sperrung vom Kunden nicht gewünscht ist, ist diese Klausel kritisch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127  | 127    antworten   -b***1 (*)  sagt:

Könnte auch mit Prio A bewertet werden. Dann wäre der gesamte Vertrag auf kritische Inhalte. Dies Klausel ist wahrscheinlich aber in vielen Fällen rechtlich nicht durchsetzbar. Deshalb habe ich Prio B gewählt.


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