E-Plus Service GmbH & Co. KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunklaufzeitverträge (Stand: 01.12.2012)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(9) A |
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Abweichende Regelungen im Auftragsformular haben Vorrang. (bearbeiten)
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(1) C |
Der Vertragsanbieter überprüft die Kreditwürdigkeit jedes Kunden vor Annahme seines Auftrags. (bearbeiten)
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(2) C |
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mobilfunkvertrags über die Mobilfunkversorgung an den von ihm bevorzugten Standorten zu informieren. (bearbeiten)
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(3) C |
Premiumdienste (z.B. Service Hotlines von Dritten) werden vom Vertragsanbieter über die normale Telefonrechnung abgerechnet. (bearbeiten)
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(4) C |
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten. Bei Wahl der Papierrechnung fallen dafür gesonderte Kosten an. (bearbeiten)
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(5) C |
Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde spätestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. (bearbeiten)
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(6) C |
Für den Zeitraum von 60 Tagen nach erstmaliger Freischaltung der EPS-Mobilfunkkarte(n) sind Verbindungen zu 0900 / 0137 – Rufnummern grundsätzlich gesperrt. (bearbeiten)
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(7) C |
Der Kunde muss Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift unverzüglich dem Vertragsanbieter mitteilen. (bearbeiten)
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(8) C |
Der Kunde hat E-Plus den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der Mobilfunkkarte unverzüglich mitzuteilen. (bearbeiten)
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(10) C |
E-Plus darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden, zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. (bearbeiten)
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(11) C |
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, SCHUFA Informationen und Auskünfte diverser anderer Unternehmen über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[3] B |
Kündigt der Vertragsanbieter aus wichtigem Grund, muss der Kunde dennoch 75% der Grundgebühr für den Rest der Laufzeit bezahlen. (bearbeiten)
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[4] B |
Bei einer Reihe von Missbrauchsfällen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.250 Euro. (bearbeiten)
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[1] C |
Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. (bearbeiten)
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[2] C |
Sperrt der Vertragsanbieter eine Mobilfunkkarte des Kunden, so ist der Kunde dennoch zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen sowie Preislisten, die unter www.eplus.de einsehbar und abrufbar sind. (bearbeiten)
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<2> B |
Für Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. (bearbeiten)
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<3> B |
Die jeweils gültigen Tarife und die Entgelte ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden und dem Kunden bekannt gegebenen Preislisten, die unter www.eplus.de einsehbar sind. (bearbeiten)
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