Bildungsspender gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.05.2014)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(6) B |
Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer erhalten beim Charity-Kauf eine Spendenquittung. (bearbeiten)
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(1) C |
Auf bildungsspender.de geht es um die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im gemeinnützigen Sektor. (bearbeiten)
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(2) C |
Die Mittelbeschaffung erfolgt über (a) Charity-Käufe und (b) Direktspenden. (bearbeiten)
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(3) C |
Der Vertragsanbieter verpflichtet sich, maximal 10% der jährlichen Zuwendungen für Verwaltungskosten zu nutzen. Sollten mehr als 10% des Gesamtspendeaufkommens im Kalenderjahr beim Vertragsanbieter verbleiben, werden diese einem allgemeinen Fördertopf zugeführt. (bearbeiten)
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(4) C |
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Wochen vorher versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
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(5) C |
Der Nutzungsvertrag kann vom Vertragsanbieter und dem Kunden jederzeit gekündigt werden. (bearbeiten)
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(7) C |
Präsenz-Shops haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal des Vertragsanbieters listen zu lassen und verpflichten sich, beim Charity-Kauf so genannte Spendengutscheine an den Käufer auszuhändigen. (bearbeiten)
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(8) C |
Nutzer können auch direkte Spenden an die beim Vertragsanbieter gelisteten Einrichtungen tätigen. Hierbei werden ausschließlich anfallende Zahlungskosten verrechnet und ab einer Zuwendung von 200 Euro eine Spendenquittung versendet. (bearbeiten)
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(9) C |
Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen infrage. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] B |
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB der (Kommentar: nicht genannten) Dienstleister. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Bei den Zahlungsarten Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leiten der Vertragsanbieter den Spender zum jeweiligen Zahlungsdienstleister. An dieser Stelle wird auf die jeweiligen AGB der Zahlungsdienstleister verwiesen. (bearbeiten)
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<2> B |
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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19.10.2014 17:04 (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Finn (*)
Zusammenfassung: | Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Spendenquittung erhalten. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | B (wichtig) |
Textmarkierung: | Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Zuwendungsbestätigung erhalten. |
Verlauf: | 19.10.2014 17:04 Markierung erstellt von Finn (*) 19.10.2014 17:16 Markierung bearbeitet von Finn (*) |