Bildungsspender gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.05.2014)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer erhalten beim Charity-Kauf eine Spendenquittung. (bearbeiten)
(1)
C
Auf bildungsspender.de geht es um die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im gemeinnützigen Sektor. (bearbeiten)
(2)
C
Die Mittelbeschaffung erfolgt über (a) Charity-Käufe und (b) Direktspenden. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter verpflichtet sich, maximal 10% der jährlichen Zuwendungen für Verwaltungskosten zu nutzen. Sollten mehr als 10% des Gesamtspendeaufkommens im Kalenderjahr beim Vertragsanbieter verbleiben, werden diese einem allgemeinen Fördertopf zugeführt. (bearbeiten)
(4)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 2 Wochen vorher versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(5)
C
Der Nutzungsvertrag kann vom Vertragsanbieter und dem Kunden jederzeit gekündigt werden. (bearbeiten)
(7)
C
[]
Präsenz-Shops haben die Möglichkeit, sich auf dem Portal des Vertragsanbieters listen zu lassen und verpflichten sich, beim Charity-Kauf so genannte Spendengutscheine an den Käufer auszuhändigen. (bearbeiten)
(8)
C
Nutzer können auch direkte Spenden an die beim Vertragsanbieter gelisteten Einrichtungen tätigen. Hierbei werden ausschließlich anfallende Zahlungskosten verrechnet und ab einer Zuwendung von 200 Euro eine Spendenquittung versendet. (bearbeiten)
(9)
C
Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen infrage. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB der (Kommentar: nicht genannten) Dienstleister. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Bei den Zahlungsarten Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leiten der Vertragsanbieter den Spender zum jeweiligen Zahlungsdienstleister. An dieser Stelle wird auf die jeweiligen AGB der Zahlungsdienstleister verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


4 Kommentare


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Diese AGB finden sich auf www.Bildungsspender.de


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (7)


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Es wird nicht klar, woraus ein derartiger Spendengutschein besteht. Was genau ist das?


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (6)


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Diese Klausel könnte auch als kritisch bewertet werden. Eine Spendenquittung wäre natürlich aus Sicht des Käufers steuerlich vorteilhaft! Der Spendenvermittler (hier der Vertragsanbieter) könnte durchaus auch die Spendenquittung an den Käufer vermitteln - behält diese aber offensichtlich für den eigenen Gebrauch!


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Finn (*)  sagt:

Das geht natürlich nicht. Die Übertragung der kompletten Dienstleistung ist nicht ok. Die Zustimmung etwaiger neuer AGB inakzeptabel. Daher kritisch Prio B. Damit ist der Vertrag nicht mehr fair!

loading..