Bad Apotheke  -  Datenschutzerklärung   (Stand: 12.06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Kaufgangebotes (Bestellung) durch den Vertragsanbieter zustande. (per E-Mail oder Versendung der Ware) (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(3)
C
[]
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind sowie schnell verderbliche Waren. (bearbeiten)
(4)
C
Die Lieferung innerhalb von Deutschlands ist versandkostenfrei bei einem Mindestbestellwert von 10,- Euro. (bearbeiten)
(5)
C
Die Onlinepreise gelten nicht für die stationäre Apotheke des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter ist verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung bei Einlösung von Rezepten zu erheben, es sei denn, der Kunde ist von der Zuzahlungspflicht befreit. Dies ist vom Kunden per Kopie des Freistellungsbescheides dann nachzuweisen. (bearbeiten)
(7)
C
Personenbezogene Daten werden vom Vertragsanbieter zum Zweck der Werbung für seine eigenen Angebote verwendet. (bearbeiten)
(8)
C
Diese Website benutzt Google Analytics (anonymizeIp) und Google Remarketing. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Diese Bedingungen sind exklusiv. Mündliche Absprachen sind nur bindend, wenn sie vom Vertragsanbieter schriftlich bestätigt wurden. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Der Käufer ist gesetzlich zur Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (im Widerrufsfall) verpflichtet. (Kommentar: Irreführung des Verbrauchers.) (bearbeiten)

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02.11.2014 08:39  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter ist verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung bei Einlösung von Rezepten zu erheben, es sei denn, der Kunde ist von der Zuzahlungspflicht befreit. Dies ist dem Vertragsanbieter per Kopie des Freistellungsbescheides dann nachzuweisen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Die Bad Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 31 Absatz 3, 61 Satz 1 SGB V bei der Einlösung von Rezepten zu erheben, es sei denn, der Kunde ist von der Zuzahlungspflicht befreit. Dies ist der Bad Apotheke durch Übermittlung einer Abschrift des Freistellungsbescheides nachzuweisen.
Verlauf:02.11.2014 08:39  Markierung erstellt von Pauli (***)
02.11.2014 09:02  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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