Bad Apotheke  -  Datenschutzerklärung   (Stand: 12.06.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Kaufgangebotes (Bestellung) durch den Vertragsanbieter zustande. (per E-Mail oder Versendung der Ware) (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(3)
C
[]
Vom Widerruf ausgeschlossen sind kundenspezifische Anfertigungen und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind sowie schnell verderbliche Waren. (bearbeiten)
(4)
C
Die Lieferung innerhalb von Deutschlands ist versandkostenfrei bei einem Mindestbestellwert von 10,- Euro. (bearbeiten)
(5)
C
Die Onlinepreise gelten nicht für die stationäre Apotheke des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter ist verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung bei Einlösung von Rezepten zu erheben, es sei denn, der Kunde ist von der Zuzahlungspflicht befreit. Dies ist vom Kunden per Kopie des Freistellungsbescheides dann nachzuweisen. (bearbeiten)
(7)
C
Personenbezogene Daten werden vom Vertragsanbieter zum Zweck der Werbung für seine eigenen Angebote verwendet. (bearbeiten)
(8)
C
Diese Website benutzt Google Analytics (anonymizeIp) und Google Remarketing. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Diese Bedingungen sind exklusiv. Mündliche Absprachen sind nur bindend, wenn sie vom Vertragsanbieter schriftlich bestätigt wurden. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Der Käufer ist gesetzlich zur Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (im Widerrufsfall) verpflichtet. (Kommentar: Irreführung des Verbrauchers.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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6 Kommentare


127   |  127    antworten    - 5.147.5837.653  sagt:

Der Vertrag wird als Datenschutzerklärung ausgewiesen. Tatsächlich handelt es sich um die AGB. (Es gibt nichts, was es nicht gibt...:)


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

ja - kann ich bestätigen.


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Immerhin sind die Datenschutzinfos im Vertrag enthalten!


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Genau das ist rechtlich binden gegenüber Verbrauchern anders in Deutschland geregelt. Nebenabreden haben immer Vorrang gegenüber standardisiere AGB.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

So nicht! Der Kunde ist NICHT rechtlich verpflichtet. Der Anbieter hat die Wahl. Hier wird bewusst der Nutzer in die Irre geführt.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (3)


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Ob hier verschreibungspflichtige Arznei vom Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen wird, ist rechtlich noch nicht ausgeurteilt.

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