weka Holzbau GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen der weka Holzbau GmbH   (Stand: 01.02.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Vertragsanbieter trägt dabei die Kosten der Rücksendung. (bearbeiten)
(7)
B
Auf Holzbestandteile wird eine 5 Jahresgarantie gewährt. Im Garantiefall ersetzt der Vertragsanbieter fehlerhafte Holzteile. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Zusendung der Ware oder durch die Auftragsbestätigung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers übertragbar. (bearbeiten)
(4)
C
Der Verkäufer liefert die vom Käufer bestellten Waren nur gegen Vorkasse. (bearbeiten)
(5)
C
Die Lieferung erfolgt nur auf das Festland der BRD und bis zur Bordsteinkante. (Insellieferungen müssen gesondert angefragt werden.) (bearbeiten)
(6)
C
Der Montagepreis gilt ab Oberkante Fundament. (Anmerkung: Weitere Voraussetzung für eine Montage siehe Markierung.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Bei Stornierung der Lieferung oder Verschiebung innerhalb von 7 Tagen vor dem avisierten Liefertermin durch den Besteller wird eine Ausfallfracht von 250,00 € berechnet. (bearbeiten)
[3]
B
[]
Bei sichtbaren Transportschäden muss der Besteller bei Entgegennahme der Ware den Tatbestand mit dem Transporteur aufnehmen. Bei verdeckten Transportschäden muss der Kunden bis spätestens 6 Tage nach Anlieferung diese schriftlich anzeigen, sonst sind diesbezügliche Ansprüche ausgeschlossen. (bearbeiten)
[4]
B
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Erkennbare Mängel müssen spätestens binnen 7 Tagen nach Entgegennahme schriftlich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
[1]
C
Der Besteller bzw. sein Endkunde hat zu den allgemein üblichen Versand-/Annahmezeiten (08:00 – 18:00) versand-/annahmebereit zu sein und die sofortige Entgegennahme der Lieferung ohne Verzögerung sicherzustellen. (bearbeiten)

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17.11.2022 09:33  (wichtiger Vertragsbestandteil 5) erstellt von Andreas (**)


Zusammenfassung: Die Lieferung erfolgt nur auf das Festland der BRD und (ggf. mit Aufpreis) bis zur Bordsteinkante. (Insellieferungen müssen gesondert angefragt werden.)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Lieferung bedeutet den Transport der Ware zum Besteller durch den Verkäufer oder eines Beauftragten in Transportmitteln seiner Wahl, jedoch nur auf dem Festland der BRD bis zur Bordsteinkante. Die Lieferung erfolgt (wenn nicht anders angegeben) gegen Aufpreis an die Bordsteinkante Endverbraucher innerhalb Deutschlands, Festland. Inselanlieferungen müssen gesondert angefragt werden. Die Wegstrecke muss für LKW bis 40 t Gesamtgewicht (L: 18,50 m, B: 2,70 m, H: 4,00 m) zulässigerweise befahrbar, die Straßenanbindung der Lieferadresse für eine straßenseitige Abladung breit genug sein.
Es gelten die Mindestbestellwerte aus den gültigen Preislisten. Werden diese nicht erreicht, wird eine Bearbeitungs- und Frachtpauschale gemäß Preisliste berechnet.
Verlauf:17.11.2022 09:33  Markierung erstellt von Andreas (**)
17.11.2022 09:48  Markierung bearbeitet von Andreas (**)

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