kfzteile24 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kfzteile24 GmbH für Onlinegeschäfte und telefonische Bestellungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
A
Es wird ein 365 Tage Rückgaberecht gewährt. Die Waren müssen vom Vertragsanbieter als Neuware wieder verkauft werden können. (Ungebrauchter, unbeschädigter Zustand mit Verpackung) Ausgenommen hiervon sind Reifen, Felgen und Kompletträder. Der Vertragsanbieter trägt dabei die Rücksendekosten. (bearbeiten)
(3)
B
Eine Selbstabholung in den Ladengeschäften des Vertragsanbieters ist möglich. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst danach mit der Bestell- und Vertragsbestätigung per E-Mail durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Paketboten anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sollten schnellstmöglich dem Vertragsanbieter kenntlich gemacht werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde wird gebeten, bei offensichtlichen Transportschäden den Vertragsanbieter umgehend unter unter 030/40 50 40-0 zu informieren. (Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(6)
C
[]
Der Kunde wird gebeten, nicht erkennbare Transportschäden innerhalb von 4 Tagen beim Vertragsanbieter zu melden. (bearbeiten)
(7)
C
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. (2 Jahre für Neuware.) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Alte Vertragsstände dieser AGB werden nicht auf der Webseite vorgehalten. (bearbeiten)
[2]
B
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (Anmerkung: Damit fehlen sämtliche verbindliche Regelungen zum Widerrufsrecht des Kunden in diesem Vertrag.) (bearbeiten)

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31.01.2022 13:20  (wichtiger Vertragsbestandteil 4) erstellt von 82.207.236.59


Zusammenfassung: Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden direkt beim Paketboten anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden sollten schnellstmöglich dem Vertragsanbieter kenntlich gemacht werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
8.2. Damit kfzteile24 eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung durch das Transportunternehmen beim Kunden angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von kfzteile24 vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. kfzteile24 ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Verlauf:keine Änderungen

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