heytimi GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für die heytimi Online Nachhilfe Plattform   (Stand: 01.2021)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der Anbieter ist berechtigt, die Nachhilfeleistungen auch von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. (bearbeiten)
(5)
B
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer und/oder Termin. Die Lehrer sind gegenüber dem Anbieter weisungsfrei. Hat ein Lehrer einen Termin mit einem Kunden vereinbart, ist er zur Erfüllung dieses Termins verpflichtet. (bearbeiten)
(6)
B
Der Anbieter ermöglicht auf der Website eine Buchung von Nachhilfestunden in Paketen, die vom Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verbrauchen sind. Eine Nachhilfestunde dauert 45 Minuten. (bearbeiten)
(7)
B
Zeitguthaben, das bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbrauchfrist nicht eingelöst wird, verfällt. (bearbeiten)
(8)
B
Die Aufbrauchfrist von Nachhilfestunde Paketen läuft separat für jede Buchung. (bearbeiten)
(9)
B
Verträge können spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf desselben Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei bestehenden Zeitguthaben hat der Anbieter einen entsprechenden Betrag zurückzuzahlen. (bearbeiten)
(12)
B
Der Anbieter bietet kostenlose Probestunden an. Pro Kunde ist maximal eine Probestunde möglich. Das Angebot "14-Tage kostenlos testen" umfasst eine kostenfreie Probestunde, sowie die Nutzung der Plattform für 14 Tage. (bearbeiten)
(13)
B
Probestunden sind bei Nichtteilnahme mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Probestunde berechnet der Vertragsanbieter entstandene Unkosten in Höhe von 20,00 €. (bearbeiten)
(15)
B
Abwesenheiten sind von Seiten des Kunden mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls kann dem Kunden die Vergütung in Rechnung gestellt werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Für sich und seine Handlungen im Rahmen der Nachhilfe trägt der Kunde die Verantwortung und erkennt an, dass der Erfolg auch von seinem Engagement abhängt. (bearbeiten)
(2)
C
Verträge werden nur mit volljährigen Personen abgeschlossen. (ggf. Eltern) Der Vertrag kommt mit der Bestellung des Kunden und der Annahmeerklärung (nicht Bestelltbestätigung) per E-Mail oder Aufnahme der Dienstleistung durch den Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Mit Einverständnis beider Parteien kann neben dem Begünstigten auch eine andere Person die Dienstleistung nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. (bearbeiten)
(10)
C
Die Leistungen (Nachhilfe) sind im Voraus zu bezahlen. (bearbeiten)
(11)
C
Die Kosten durch etwaige Rücklastschriften trägt der Kunde. (bearbeiten)
(14)
C
Bei Versäumnis der Nachhilfestunde durch den Schüler (Nichterscheinen innerhalb von 15 Minuten) ist der Anbieter nicht zu Ersatzstunden verpflichtet. (bearbeiten)
(16)
C
Für vom Anbieter abgesagten Unterricht wird ein Ersatztermin angeboten. (bearbeiten)
(17)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei bereits erfolgtem Beginn der Dienstleistungen wird eine anteilige Vergütung berechnet. (bearbeiten)
(18)
C
Die Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Bei Kundeninhalten stellt der Kunde sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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25.04.2023 15:20  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) bearbeitet von Andreas (**)


Zusammenfassung: Verträge können spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf desselben Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei bestehenden Zeitguthaben hat der Anbieter einen diesem Zeitguthaben entsprechenden Betrag zurückzuzahlen.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Kündigung des Vertrages
5.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf desselben Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

5.2 Eine Kündigung durch den Anbieter wird dabei erst wirksam, wenn der Kunde über kein Zeitguthaben mehr verfügt oder ein bestehendes Zeitguthaben nach einer angemessenen Frist ausbezahlt wurde. Als angemessen gilt die Auszahlung bis zum 15. des Folgemonats nach der Kündigung.

5.3 Besteht im Falle der Kündigung durch den Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung noch ein Zeitguthaben, hat der Anbieter einen diesem Zeitguthaben entsprechenden Betrag zurückzuzahlen.

5.4 Der Rückzahlbetrag wird im Fall von Ziffer 5.2 Alt. 2 und 5.3 dieser AGB um den Betrag gekürzt, der dem Preisunterschied zwischen bezahltem Zeitguthaben und in Anspruch genommenen Stunden entspricht. Zur Wahrung der vertraglichen Äquivalenz und unter Berücksichtigung der eingeräumten Preisreduzierungen bei Buchungen größerer Pakete muss sich der Kunde für jede in Anspruch genommene Stunde denjenigen Stundenpreis entgegenhalten lassen, der unter Berücksichtigung der insgesamt von ihm in Anspruch genommenen Stunden zu zahlen gewesen wäre, hätte sich der Kunde von vornherein auf diese Stundenzahl beschränkt; das heißt: eingeräumte Rabatte sind zurückzugewähren.

5.5 Der Anspruch auf Rückzahlung eines gezahlten Zeitguthabens besteht maximal 365 Kalendertage nach Inanspruchnahme der letzten Online-Nachhilfeunterrichtseinheit. Danach verfällt der Anspruch auf Rückzahlung.

5.6 Die Ziffern 5.2 bis 5.5 dieser AGB gelten für den Fall einer außerordentlichen Kündigung entsprechend.
Verlauf:25.04.2023 14:21  Markierung erstellt von Andreas (**)
25.04.2023 15:20  Markierung bearbeitet von Andreas (**)

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