flinc AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 07.05.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
B
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag entstehen ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer. flinc sichert nicht eine erfolgreiche Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten zu. Es wird keine Garantie ausgesprochen. (bearbeiten)
(1)
C
Zur Anmeldung des Dienstes muss der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben machen. Jeder Nutzer darf sich nur einmal beim Dienst anmelden. (bearbeiten)
(2)
C
Nicht voll geschäftsfähige Nutzer benötigen für die Nutzung der Dienste die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Einwilligung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. (bearbeiten)
(3)
C
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer einen Monat vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(4)
C
Änderungen der Kosten der Dienstleistung werden nur durch explizite Einwilligung des Nutzers wirksam. Der Vertragsanbieter behält sich vor, die weitere Nutzung der Dienste von der Bestätigung des Nutzers abhängig zu machen. (bearbeiten)
(5)
C
Mitfahrer und Fahrer können die ihnen vorgeschlagenen Fahrer und Mitfahrer über das Portal oder das mobile Endgerät verbindlich anfragen. Eine Vermittlung kommt zustande, wenn zwischen Fahrer und Mitfahrer durch die Bestätigung einer jeweiligen Anfrage ein Beförderungsvertrag geschlossen wird. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter führt keine Fahrten durch und wird nicht selbst Vertragspartner eines Beförderungsvertrages. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. (bearbeiten)
(8)
C
Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität seines Vertragspartners und der Korrektheit der sonstigen Daten zu überzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Nutzerkonto falsche Kontakt- und sonstige Daten hinterlegt wurden. (bearbeiten)
(9)
C
Der Fahrer muss einen Führerschein und eine Haftpflichtversicherung haben und darf nicht fahruntüchtig sein. (bearbeiten)
(10)
C
Nach der Beförderung abgegebene Bewertungen durch die Nutzer müssen wahrheitsgetreu sein. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Für diesen Vertrag gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Mit der Veröffentlichung von Nutzerinhalten erklärt der Nuzter, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und räumt dem Vertragsanbieter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten ein. (bearbeiten)
[2]
C
[]
flinc ist jederzeit berechtigt, Angebote und Gesuche der Nutzer oder Nutzerprofile von dem Portal zu entfernen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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04.02.2015 12:34  (wichtiger Vertragsbestandteil 10) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Nach der Beförderung abgegebene Bewertungen durch die Nutzer müssen wahrheitsgetreu sein.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Bewertungen – Das Portal ermöglicht es Nutzern, sich nach der Durchführung eines Beförderungsvertrages gegenseitig zu bewerten. Die Bewertungen werden von flinc regelmäßig nicht überprüft. Nutzer sind verpflichtet, in abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Jede diesem Zweck zuwiderlaufende Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt, unsachliche oder unzutreffende Bewertungen vorzunehmen, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen, in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen, oder Bewertungen zu einem Zweck zu verwenden, der nicht mit dem Portal in Verbindung steht.
Verlauf:keine Änderungen

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