flinc AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 07.05.2014)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
B
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag entstehen ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer. flinc sichert nicht eine erfolgreiche Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten zu. Es wird keine Garantie ausgesprochen. (bearbeiten)
(1)
C
Zur Anmeldung des Dienstes muss der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben machen. Jeder Nutzer darf sich nur einmal beim Dienst anmelden. (bearbeiten)
(2)
C
Nicht voll geschäftsfähige Nutzer benötigen für die Nutzung der Dienste die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Einwilligung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. (bearbeiten)
(3)
C
Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer einen Monat vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als vom Nutzer automatisch akzeptiert. (bearbeiten)
(4)
C
Änderungen der Kosten der Dienstleistung werden nur durch explizite Einwilligung des Nutzers wirksam. Der Vertragsanbieter behält sich vor, die weitere Nutzung der Dienste von der Bestätigung des Nutzers abhängig zu machen. (bearbeiten)
(5)
C
Mitfahrer und Fahrer können die ihnen vorgeschlagenen Fahrer und Mitfahrer über das Portal oder das mobile Endgerät verbindlich anfragen. Eine Vermittlung kommt zustande, wenn zwischen Fahrer und Mitfahrer durch die Bestätigung einer jeweiligen Anfrage ein Beförderungsvertrag geschlossen wird. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter führt keine Fahrten durch und wird nicht selbst Vertragspartner eines Beförderungsvertrages. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. (bearbeiten)
(8)
C
Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität seines Vertragspartners und der Korrektheit der sonstigen Daten zu überzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Nutzerkonto falsche Kontakt- und sonstige Daten hinterlegt wurden. (bearbeiten)
(9)
C
Der Fahrer muss einen Führerschein und eine Haftpflichtversicherung haben und darf nicht fahruntüchtig sein. (bearbeiten)
(10)
C
Nach der Beförderung abgegebene Bewertungen durch die Nutzer müssen wahrheitsgetreu sein. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Für diesen Vertrag gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Mit der Veröffentlichung von Nutzerinhalten erklärt der Nuzter, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und räumt dem Vertragsanbieter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten ein. (bearbeiten)
[2]
C
[]
flinc ist jederzeit berechtigt, Angebote und Gesuche der Nutzer oder Nutzerprofile von dem Portal zu entfernen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  115    antworten    - Karl (****)  sagt:

Ein uneingeschränktes Nutzungsrecht beinhaltet auch das Verkaufen der Inhalte an Dritte! Hier müsste eine Begrenzung auf den Verwendungszweck innerhalb des Angebotes festgesetzt werden. Ansonsten gehen die Nutzungsrechte des Vertragsanbieters m.E. zu weit.


127   |  117    antworten    - Pauli (***)  sagt:

In der Nutzung von Inhalten sehe ich noch die Erlaubnis der Vermarktung bzw. dem Verkauf an Dritte. Eine Einschränkung auf den Geschäftszweck des Vertragsanbieters wäre hier wohl angebracht. Prio B ist m.E. an dieser Stelle schon recht hart bewertet.


127   |  116    antworten    - Finn (*)  sagt:

Diese AGB finden sich auf www.flinc.org


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  121    antworten    - Holger (****)  sagt:

Hier müsste eine Information an den Nutzer folgen bzw. die Löschung begründet werden.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (11)


127   |  121    antworten    - Holger (****)  sagt:

Absolut unnötig, da der Nutzer seinen Account eh jederzeit löschen kann.

loading..