congstar GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Prepaid (Stand: 10.05.2012)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) B |
Congstar nutzt das Mobilfunknetz der Telekom Deutschland. (bearbeiten)
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(9) B |
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunde gekündigt werden. (bearbeiten)
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(2) C |
Mit der Prepaid-Karte kann solange telefoniert werden, bis kein Guthaben mehr vorhanden ist. Wenn die Karte leer ist, wird durch das erneute Aufladen die Karte innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet. (bearbeiten)
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(3) C |
Ohne Guthaben auf der Prepaid Karte können trotzdem ankommende Mobilfunk-Gespräche und nicht entgeltpflichtige Datendienste empfangen werden. (bearbeiten)
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(4) C |
Die Aufladeobergrenze beträgt 200 Euro. (bearbeiten)
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(5) C |
Laufende
Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des
Guthabens sofort unterbrochen. (bearbeiten)
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(6) C |
Eine automatische Guthabenaufladung über Bankeinzug ist möglich. (bearbeiten)
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(7) C |
Beanstandungen über abgebuchte Verbindungspreise müssen innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung an congstar gesendet werden. (bearbeiten)
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(8) C |
Der Kunde muss bei Verlust der SIM Karte congster unverzüglich informieren. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung (bearbeiten)
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<2> B |
Die Kontaktadressen der für angebotenen Serviceleistungen sind in
der Leistungsbeschreibung und im Internet
unter www.congstar.de/impressum einsehbar. (bearbeiten)
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<3> B |
Das Preisverzeichnis findet sich auf www.congstar.de/agb (bearbeiten)
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02.11.2012 09:15 (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von 37.201.117.176
Zusammenfassung: | Eine automatische Guthabenaufladung über Bankeinzug ist möglich. |
Kategorie: | wichtiger Vertragsbestandteil |
Priorität: | C (nennenswert) |
Textmarkierung: | Die Möglichkeit der Guthabenaufladung über Bankeinzug setzt einen gesonderten Auftrag des Kunden, eine positive Bonität des Kunden und eine Teilnahme am Lastschriftverfahren voraus. Soweit der Kunde zur Aufladung per Lastschriftverfahren berechtigt ist, können innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen (Aufladezyklus) Guthabenbeträge bis zu einer Höchstgrenze von 200 EUR aufgeladen werden. Der erste Aufladezyklus beginnt mit dem Tag der ersten Aufladung per Lastschrift. Jeder nachfolgende Aufladezyklus beginnt nach Ablauf des vorhergehenden Aufladezyklus am Tag der ersten neuen Aufladung per Bankeinzug. |
Verlauf: | keine Änderungen |