congstar GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen congstar Prepaid (Stand: 10.05.2012)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) B |
Congstar nutzt das Mobilfunknetz der Telekom Deutschland. (bearbeiten)
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(9) B |
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunde gekündigt werden. (bearbeiten)
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(2) C |
Mit der Prepaid-Karte kann solange telefoniert werden, bis kein Guthaben mehr vorhanden ist. Wenn die Karte leer ist, wird durch das erneute Aufladen die Karte innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet. (bearbeiten)
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(3) C |
Ohne Guthaben auf der Prepaid Karte können trotzdem ankommende Mobilfunk-Gespräche und nicht entgeltpflichtige Datendienste empfangen werden. (bearbeiten)
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(4) C |
Die Aufladeobergrenze beträgt 200 Euro. (bearbeiten)
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(5) C |
Laufende
Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des
Guthabens sofort unterbrochen. (bearbeiten)
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(6) C |
Eine automatische Guthabenaufladung über Bankeinzug ist möglich. (bearbeiten)
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(7) C |
Beanstandungen über abgebuchte Verbindungspreise müssen innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung an congstar gesendet werden. (bearbeiten)
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(8) C |
Der Kunde muss bei Verlust der SIM Karte congster unverzüglich informieren. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung (bearbeiten)
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<2> B |
Die Kontaktadressen der für angebotenen Serviceleistungen sind in
der Leistungsbeschreibung und im Internet
unter www.congstar.de/impressum einsehbar. (bearbeiten)
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<3> B |
Das Preisverzeichnis findet sich auf www.congstar.de/agb (bearbeiten)
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