carpooling.com GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 11.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Fahrer als auch Mitfahrer können die Fahrt beziehungsweise Mitfahrt bis zu dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die Mitfahrplattform absagen. (bearbeiten)
(5)
B
Fahrer als auch Mitfahrer sind verpflichtet, 15 Minuten ab dem betreffenden Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort auf Erscheinen des anderen zu warten. (bearbeiten)
(9)
B
Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Einwilligung durch den Vertragsanbieter gestattet. Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten (ohne KFZ Steuer, Versicherung etc.) nicht übersteigen. (bearbeiten)
(1)
C
Zum Angebot und Nutzung von Mitfahrgelegenheiten ist eine Registrierung mit vollständigen und richtigen Angaben notwendig. (bearbeiten)
(2)
C
Die Leistung des Vertragsanbieters beschränkt sich auf die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten. Ein Vertrag über eine konkrete Mitfahrt kommt allein zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Ohne entsprechende Angaben richtet sich das Mitfahrangebot ausschließlich für eine Person ohne Gepäckstücke. Ohne Angaben eines konkreten Treffpunktes erfasst das Mitfahrangebot eine Abholung des Mitfahrers in dem vom Fahrer angegebene Gebiet. (bearbeiten)
(6)
C
Der Vertragsanbieter erhebt eine Vermittlungsprovision, sobald ein Mitfahrer auf der Plattform bucht. Mit der Absage der Mitfahrt vor Abfahrtstermin entfällt die Provision. Erscheint der Mitfahrer nicht, entfällt die Provision. Erscheint der Fahrer nicht, wird die Provision fällig. (bearbeiten)
(7)
C
Bei der Bezahlung über das Portal wird bei Nichterscheinen des Mitfahrers der Betrag dennoch überwiesen. Bei Nichterscheinen des Fahrers wird der Betrag (ohne Eintreten der Fahrerausfallversicherung) wieder erstattet. (bearbeiten)
(8)
C
Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Barzahlung, wird der Beitrag in der Regel bei Fahrtbeginn oder während der Mitfahrt an den Fahrer übergeben. (bearbeiten)
(10)
C
Bei Konflikten zwischen Fahrer und Mitfahrer kann der Vertragsanbieter zur Konfliktlösung herangezogen werden. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Die Registrierung (und damit die Zustimmung zu diesen AGB) kann innerhalb von 14 Tagen vom Nutzer widerrufen werden. (bearbeiten)
(12)
C
Der Vertragsanbieter hat zugunsten der Mitfahrer eine Fahrtausfallverscherung (im Rahmen einer Gruppenversicherung) abgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn im Buchungsprozess die Gültigkeit der Versicherung ausdrücklich bestätigt wurde. (bearbeiten)
(13)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern 6 Wochen vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb dieser Zeit als automatisch vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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20.02.2015 10:44  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Der Vertragsanbieter erhebt eine Vermittlungsprovision, sobald ein Mitfahrer auf der Plattform bucht. Mit der Absage der Mitfahrt vor Abfahrtstermin entfällt die Provision. Erscheint der Mitfahrer nicht, entfällt die Provision auch. Erscheint der Fahrer nicht, wird die Provision dennoch fällig.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Sobald ein Nutzer das Mitfahrangebot eines Fahrers über die Mitfahrplattform bucht, hat carpooling für die erfolgte Vermittlung eines Mitfahrers Anspruch gegen den Fahrer auf Zahlung einer Vermittlungsprovision („Provision“). carpooling weist den Fahrer vor Erstellung seines Angebots deutlich auf die Höhe der für die konkrete Fahrt an carpooling gegebenenfalls zu zahlenden Provision hin.

4.2 Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer Barzahlung, bucht carpooling die Provision nach dem voraussichtlichen Ende der Fahrt vom Konto des Fahrers ab. Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Online-Zahlung (vgl. Ziffer 11), zieht carpooling die Fahrtkostenbeteiligung vom Mitfahrer ein und leitet diese dem Fahrer abzüglich der Provision nach der Fahrt weiter.

4.3 carpooling verzichtet auf die Provision, wenn Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt rechtzeitig im Sinne der Ziffer 3.5 absagen.

4.4 carpooling verzichtet überdies dann auf die Provision, wenn im Falle einer vereinbarten Barzahlung der Mitfahrer, ohne rechtzeitig (Ziffer 3.5) abzusagen, 15 Minuten nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Fahrtbeginn nicht zum vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und die Fahrt nicht antritt. Die beste und einfachste Möglichkeit für den Fahrer, das Nichterscheinen des Mitfahrers gegenüber carpooling anzuzeigen und den Einzug der Provision zu verhindern, ist die Meldung innerhalb von 72 Stunden nach dem hinterlegten Fahrtbeginn über die dafür auf der Mitfahrplattform vorgesehene Funktion. Im Falle einer Online-Zahlung durch den Mitfahrer verzichtet carpooling jedoch im Falle eines Nichterscheinens durch den Mitfahrer nicht auf Zahlung der Provision.

4.5 Erscheint der Fahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem auf der Mitfahrplattform hinterlegten Abfahrtszeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort, ohne die Fahrt bis zum im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die Mitfahrplattform abgesagt zu haben (vgl. Ziffer 3.5), bleibt der Anspruch von carpooling auf Zahlung der Provision gegen den Fahrer bestehen.
Verlauf:20.02.2015 10:44  Markierung erstellt von Holger (****)
20.02.2015 10:46  Markierung bearbeitet von Holger (****)

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