brillen.de Optik AG  -  Allgemeinen Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.08.2013)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(2)
B
[]
Der Vertragsanbieter bietet dem Brillenkäufer einen Versicherungsschutz für den Fall einer (ärztlich nachgewiesenen) Sehschärfeveränderung von über 0,5 Dipoptrin oder bei Beschädigung der Brille innerhalb der ersten 365 Tage. Im Versicherungsfall trägt der Käufer 25% und die Versandkosten. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Annahmebestätigung des Vertragsanbieters per Email zustande. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(4)
C
Im Widerrufsfall trägt der Vertragsanbieter die Versandkosten ab einem Warenwert von über 40 Euro. (bearbeiten)
(5)
C
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Brillen, deren Gläser nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
Diese AGB bestehen aus zwei Verträgen. (Kommentar: Es bestehen erhebliche inhaltliche Überlappungen und es wird nicht klar, welche Klauseln letztendlich gelten. 2 Versicherungsklauseln, 2 Widerrufsklauseln usw.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


5 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (2)


127   |  127    antworten    - b***1 (*)  sagt:

Für die Details der Versicherung muss man den gesamten Paragraphen 6 lesen.


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Oder den Paragraphen 7 beim zweiten Teil der AGB zum Onlineshop des Anbieters.


127   |  127    antworten    - b***1 (*)  sagt:

Die ausgewiesenen AGB auf der Webseite sind tatsächlich zwei Verträge. Zum einen die AGB für den Onlineshop und zum anderen die AGB für das Fachhandelsgeschäft.


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Versicherung und Widerrufsrecht sind in beiden Verträgen soweit ich das gelesen habe identisch und wurden in der Zusammenfassung nur beim ersten Mal markiert, zusammengefasst und bewertet.


Diskussion zu einer wieder gelöschten Markierung


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Der Inhalt dieser Markierung war bereits vorher in einer anderen Markierung zusamengefasst.

loading..