blau Mobilfunk GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen „blau.de“   (Stand: 01.12.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Rufnummernportierung möglich. Achtung: Frist von 30 Tagen nach Vertragsende einhalten! (bearbeiten)
(4)
B
Mitnahme der alten Rufnummer ist möglich! (bearbeiten)
(5)
B
Der Mindestaufladebetrag bei Prepaid-Tarifen liegt bei 10 Euro. Lädt der Kunde weniger auf, kann seitens blau Mobilcom eine Bearbeitunsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben werden. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Überschreitung des Kreditlimits bei Postpaid-Tarifen sperrt blau-Mobilcom nach vorherigem Hinweis (Restsaldo 5 Euro) die SimKarte. (bearbeiten)
(2)
C
Die Anzahl der Mobilfunkverträge für Privatkunden ist auf 5 beschränkt. (bearbeiten)
(6)
C
Wenn der Kunden innerhalb von 12 Monaten keine Aufladung vornimmt, wird der Vertrag (inklusive der Rufnummer) nach weiteren zwei Monaten gelöscht. (bearbeiten)
(7)
C
Persönliche Daten sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Kunde muss bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust blau Mobilfunk unverzüglich darüber informieren. (bearbeiten)
(8)
C
Blau Mobilfunk kann das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältinis an die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, EPlus-Straße 1, 40472 Düsseldorf übertragen. (bearbeiten)

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30.04.2012 10:32  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) erstellt von 84.169.89.42


Zusammenfassung: Persönliche Daten sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Kunde muss bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust blau Mobilfunk unverzüglich darüber informieren.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN), die persönlichen Entsperrungscodes (PUK), die Hotline-PIN sowie ein eventuell
vorhandenes Internet- bzw. Freischaltungs-Passwort sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung
der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden
werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
8.2 Der Kunde hat den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie der PUK unverzüglich mitzuteilen.
Verlauf:30.04.2012 10:32  Markierung erstellt von 84.169.89.42
03.05.2012 12:29  Markierung bearbeitet von 81.210.144.250

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