blau Mobilfunk GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen „blau.de“   (Stand: 01.12.2011)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Rufnummernportierung möglich. Achtung: Frist von 30 Tagen nach Vertragsende einhalten! (bearbeiten)
(4)
B
Mitnahme der alten Rufnummer ist möglich! (bearbeiten)
(5)
B
Der Mindestaufladebetrag bei Prepaid-Tarifen liegt bei 10 Euro. Lädt der Kunde weniger auf, kann seitens blau Mobilcom eine Bearbeitunsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben werden. (bearbeiten)
(1)
C
Bei Überschreitung des Kreditlimits bei Postpaid-Tarifen sperrt blau-Mobilcom nach vorherigem Hinweis (Restsaldo 5 Euro) die SimKarte. (bearbeiten)
(2)
C
Die Anzahl der Mobilfunkverträge für Privatkunden ist auf 5 beschränkt. (bearbeiten)
(6)
C
Wenn der Kunden innerhalb von 12 Monaten keine Aufladung vornimmt, wird der Vertrag (inklusive der Rufnummer) nach weiteren zwei Monaten gelöscht. (bearbeiten)
(7)
C
Persönliche Daten sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Kunde muss bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust blau Mobilfunk unverzüglich darüber informieren. (bearbeiten)
(8)
C
Blau Mobilfunk kann das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältinis an die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, EPlus-Straße 1, 40472 Düsseldorf übertragen. (bearbeiten)

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30.04.2012 09:30  Markierung gelöscht von 84.169.89.42


Zusammenfassung: Bei Wechsel zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter kann Mobilrufnummer mitgenommen werden.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung: Der Kunde kann seine Mobilrufnummer nach Beendigung des Mobilfunkvertrages bei einem Wechsel zu einem anderen
Mobilfunkdiensteanbieter beibehalten.
Verlauf:30.04.2012 09:28  Markierung erstellt von 84.169.89.42
30.04.2012 09:30  Markierung gelöscht von 84.169.89.42

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