benefit service GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.10.2010)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der abrufbaren Infos und Preisnachlässe auf seiner Seite. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. (bearbeiten)
(4)
C
Es wird ein Widerrufsrecht für den Kaufvermittlungsauftrag von 2 Wochen angeboten. (Kommentar: Aus der Kundensicht nutzlos - da der Vermittlungsauftrag kostenfrei und nicht bindend für den Kunden ist!) (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde sichert dem Vertragsanbieter zu, dass er ernsthaft an einem Kauf eines PKW interessiert ist und nicht Testkäufer oder ähnliches im Auftrag anderer ist. (bearbeiten)
(6)
C
[]
Der Vertragsanbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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03.11.2014 11:21  (wichtiger Vertragsbestandteil 4) erstellt von Holger (****)


Zusammenfassung: Es wird ein Widerrufsrecht für den Kaufvermittlungsauftrag von 2 Wochen anbgeboten. (Kommentar: Aus der Kundensicht nutzlos - da der Vermittlungsauftrag kostenfrei und nicht bindend für den Kunden ist!)
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Der Auftraggeber kann den Kaufvermittlungsauftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Im Falle eines Widerrufes entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist die verbindliche Bestellung des Vertragshändlers auf Basis des Kaufvermittlungsauftrages unterschrieben zurückgeschickt hat. Ebenfalls erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn bei Leasing oder Finanzierung die Vertragsunterlagen des Finanzdienstleisters durch den Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist an den Finanzdienstleister unterschrieben zurückgeschickt wurden.
Verlauf:03.11.2014 11:21  Markierung erstellt von Holger (****)
03.11.2014 11:21  Markierung bearbeitet von Holger (****)

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