YogaRaum Nieder-Olm  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 01.04.2020)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Eine Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. (bearbeiten)
(5)
B
Die Kündigungsfrist bei einer 12monatigen Mitgliedschaft beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für eine 3monatige Mitgliedschaft beträgt 1 Monat. Ungekündigte Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um die gebuchte Vertragsdauer. (bearbeiten)
(7)
B
Eine Ruhezeit für Laufzeitverträge ist einmal pro Kalenderjahr für die Dauer von einem Monat ohne Begründung möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vertragsanbieter bestätigt werden. Dadurch verlängert sich die Grundlaufzeit entsprechend. (bearbeiten)
(1)
C
Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen. Eine Kündigung ist nicht möglich. (bearbeiten)
(2)
C
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit entsprechend vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der Laufzeit kündbar sind und sich ungekündigt automatisch verlängern. (bearbeiten)
(3)
C
Online-Wochentickets berechtigen den Erwerber in der jeweiligen Woche (Montag - Sonntag) an dem definierten Online-Angebot teilzunehmen. Eine Kündigung ist hier nicht möglich. (bearbeiten)
(6)
C
Die Kündigung eines Laufzeitvertrages bedarf der Schriftform. (bearbeiten)
(8)
C
Das Aussetzen eines Laufzeitvertrages ist unter bestimmten Umständen (ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Bescheinigung eines vorübergehenden Auslandsaufenthalt durch Arbeitgeber etc.) möglich. (bearbeiten)
(9)
C
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. (bearbeiten)
(10)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen: https://www.yogaraum-nieder-olm.de/impressum/ (bearbeiten)

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01.09.2020 12:35  (wichtiger Vertragsbestandteil 7) bearbeitet von Pauli (***)


Zusammenfassung: Eine Ruhezeit bei Laufzeitverträgen für Laufzeitverträge ist einmal pro Kalenderjahr für die Dauer von einem Monat ohne Begründung möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und durch den Vertragsanbieter bestätigt werden. Dadurch verlängert sich die Grundlaufzeit entsprechend.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Eine Ruhezeit bei Verträgen ist einmal pro Kalenderjahr ohne Angaben von Gründen für die Dauer von einem Monat möglich. Der Antrag muss schriftlich per E-Mail erfolgen und vom YogaRaum Nieder-Olm bestätigt werden. Die entsprechende Zeit wird im Anschluss an die Grundlaufzeit angefügt.
Verlauf:01.09.2020 11:52  Markierung erstellt von Pauli (***)
01.09.2020 11:54  Markierung bearbeitet von Pauli (***)
01.09.2020 12:35  Markierung bearbeitet von Pauli (***)

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