Vitalis Immobilien  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da die Angaben des Vertragsanbieters auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren. (bearbeiten)
(2)
B
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision. (bearbeiten)
(3)
B
Provisionshöhe bei Miete: 2 Monats-Kaltmieten (zuzüglich MwSt.) für Häuser und Wohnungen; 3 Monats-Kaltmieten (zuzüglich MwSt.) bei gewerblichen Räumen. (bearbeiten)
(4)
B
Provisionshöhe bei Kaufobjekten: 3% vom Kaufpreis (zzgl. MwSt.) in Baden-Würtemberg; 5% vom Kaufpreis (zzgl. MwSt.) in Hessen und Rheinland-Pfalz. (bearbeiten)
(5)
C
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird; (bearbeiten)
(6)
C
Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch. (bearbeiten)
(7)
C
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dem Vertragsanbieter dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. (bearbeiten)
(8)
C
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne seine Anwesenheit, ist der Kunde verpflichtet, ihm sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen. (bearbeiten)

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