Tibber Deutschland GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 09.2022)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(6)
B
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Hat die Stromlieferung innerhalb dieser Frist bereits begonnen, muss der Kunde ein entsprechendes Entgelt dafür bezahlen. (bearbeiten)
(7)
B
Der Strompreis ist flexibel und enthält drei Bestandteile: (1) der Spotmarktpreis, (2) weitere Preisbestandteile sowie (3) die Tibber Gebühr. (Zu den Details siehe Markierung.) (bearbeiten)
(8)
B
Bei Änderungen der weiteren Preisbestandteile werden Preissenkungen oder Preissteigerungen vom Vertragsanbieter kommuniziert und dem Kunden automatisch und wirksam zum nächsten Monatsbeginn weitergereicht. (bearbeiten)
(9)
B
Eine Abrechnung erfolgt monatlich. Soweit der Kunde über keinen Smartmeter verfügt, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung eine Abrechnung der stundengenau ermittelten Preise auf der Grundlage der Vorjahreswerte hilfsweise einer vergleichbaren Kundengruppe. (bearbeiten)
(10)
B
Für den Stromliefervertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und bei einem Umzug und Vertragsmitnahme muss dies mind. 1 Monat vorab schriftlich vom Kunden dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(1)
C
[]
Die Belieferung setzt einen Jahresstromverbrauch unter 50.000 kWh voraus. Ferner dürfen vom Kunden keine Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten oder Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil verwendet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Mit dem Vertragsabschluss bevollmächtigt der Kunde Tibber, eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber vorzunehmen und einen bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht unwesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mind. 1 Monat vorab bekannt gegeben und gelten danach ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch genehmigt. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Stromliefervertrag kommt erst danach mit der schriftlichen Vertragsannahme inklusive Lieferdatum (nicht zu verwechseln mit der Eingangsbestätigung der Bestellung) zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Voraussetzung für den Beginn der Stromlieferung bei einem Lieferantenwechsel ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten. Tibber haftet bei einem Lieferantenwechsel nicht für eine fehlerhafte Anmeldebestätigung durch den Netzbetreiber. (D.h. er ist dabei kein Erfüllungsgehilfe.) (bearbeiten)
(11)
C
Tibber Kunden, die Betreiber einer Ladesäule sind und auf die ein Elektroauto zugelassen ist, können ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und über Dritte an quotenpflichtige Unternehmen veräußern. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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24.01.2023 11:09  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Nicht unwesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mind. 1 Monat vorab bekannt gegeben und gelten danach ohne Widerspruch als vom Kunden automatisch genehmigt.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Tibber ist berechtigt, die Regelungen des Vertrages sowie der AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die von Tibber nicht veranlasst wurden und auf deren Eintritt Tibber keinen Einfluss hat, wenn durch diese Veränderungen die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Veränderungen in diesem Sinne können insbesondere hervorgerufen werden durch neue oder geänderte gesetzliche Grundlagen, neue Rechtsprechung oder neue oder geänderte Festlegungen oder andere Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder anderer Behörden. Tibber wird die AGB nur ändern, wenn und soweit die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen ist oder wenn Regelungslücken nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung entstehen lassen, die nicht durch ohnehin geltende gesetzliche Vorschriften geschlossen werden. Die jeweiligen Änderungen wird Tibber dem Kunden mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens in Textform kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird Tibber den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen. Etwaige Änderungen des Strompreises erfolgen ausschließlich nach § 4 und § 5.
Verlauf:keine Änderungen

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