Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(11)
A
Abos verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurden. (bearbeiten)
(4)
B
Die von Sky (oder vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber / Satellitenanbieter ) überlassene Smartcard darf nur mit einem einzelnen Receiver für die angegebene Adresse und für den angemeldeten Haushalt genutzt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro. (bearbeiten)
(8)
B
Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. (bearbeiten)
(9)
B
Rechnungen werden ausschließlich online über das Kundencenter auf www.sky.de ausgewiesen. Soweit der Kunde seine E-Mailadresse mitgeteilt hat, wird eine Notiz versendet. Eine (ggf. kostenpflichtige) postalische Rechnung wird nur bei Deaktivierung des Kundencenters durch den Kunden verschickt. (bearbeiten)
(1)
C
Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. (bearbeiten)
(2)
C
Es ist untersagt, die angebotenen Inhalte zu vervielfältigen oder anderweitig zu verarbeiten oder abzuändern. (bearbeiten)
(3)
C
Der Kunde ist verpflichtet, einen Leih-Receiver innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnements zurückzugeben. Andernfalls kann eine Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz in Höhe des Wertes des Receivers erhoben werden. (bearbeiten)
(5)
C
Der Kunde ist verpflichtet den Vertragsanbieter über einen etwaigen Verlust der Smartcard unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (bearbeiten)
(7)
C
Änderungen der Adressdaten oder Kontodaten des Kunden müssen unverzüglich dem Vertragsanbieter mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(10)
C
Einzelbuchungsnachweise können vom Kunden schriftlich beim Vertragsanbieter beantragt werden. (bearbeiten)
(12)
C
Upgrades von Abonnements können jederzeit vorgenommen werden. Downgrades sind nur zum Ende einer Vertragslaufzeit zulässig. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[3]
B
Der Vertragsanbieter kann den Preis des Abonnements während der Vertragslaufzeit erhöhen. Der Kunde hat erst ab einer Preiserhöhung von 10 Prozent ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. (bearbeiten)
[5]
B
Änderungen an diesen AGB werden vom Vertragsanbieter vorab angekündigt und gelten vom Kunden ohne Widerspruch automatisch als genehmigt. (Kommentar: Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine persönliche Information an den Kunden handeln!) (bearbeiten)
[1]
C
Einzelne Zusatzdienste kann der Vertragsanbieter jederzeit wieder einstellen. (bearbeiten)
[2]
C
Soweit vorrätig kann der Abonnement statt eines Leih-Receivers von Sky ein CI Plus-Modul leihen. Allerdings leistet der Vertragsanbieter keine Gewähr, dass mit dieser Hardware die Programminhalte vollständig empfangen werden können. (bearbeiten)
[4]
C
Extras können jederzeit zu einem Abonnementvertrag zugebucht werden. Eine Kündigung der Extras kann erst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit des Abonnementvertrags gekündigt werden. Die Laufzeit von Extras verlängert sich ungekündigt automatisch um 12 Monate. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Für Zusatzdienste neben den Programmabonnements gelten jeweils ergänzende Bestimmungen. (bearbeiten)

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17.01.2013 10:35  (wichtiger Vertragsbestandteil 6) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Nutzung steht unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.000 Euro.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der
Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch
den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS
Dienste, zu nutzen. Der Abonnent darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von
Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen
vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten
und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens untersagt.
2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur
öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“
nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der
jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche
Nutzung und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten
Jahreszeitraum erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die sog. „Cardsharing“-
Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom
Abonnenten Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte
Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch
die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
stattgefunden hat.
Verlauf:keine Änderungen

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