Reifen24 AG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 11.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Die Bestellung ist ein verbindliches Kaufangebot. Der Vertrag kommt jedoch erst mit der Zusendung einer Versandbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) innerhalb von 2 Kalendertagen zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Dabei trägt der Vertragsanbieter die Rücksendekosten ab einem Warenwert von über 40 Euro. (bearbeiten)
(3)
C
Ab einer Bestellung von mindestens zwei Reifen/Felgen innerhalb Deutschlands (außer Inseln) fällt für die Lieferung keine Versandkostenpauschale an. (bearbeiten)
(4)
C
[]
Der Besteller verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt auf Beschädigungen und Fehlmengen zu prüfen und ggf. Mängel innerhalb von 3 Tagen beim Verkäufer anzuzeigen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Rubrik Datenschutz des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


84   |  56    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Naja - mündliche Nebenabreden können nach deutscher Rechtssprechung eigentlich nicht über AGB ausgehebelt werden. (Rechtlich hat das allerdings kaum Konsequenzen, da im Rechtsstreit diese Klausel als unwirksam bewertet würde).


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (4)


74   |  56    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Das ist ein Bluff aus Sicht von Verbraucher. Hier gelten die gesetzlichen Fristen, die erst ab der Erkennung des Mängels starten. Ohne den zweiten Absatz wäre diese Klausel von mir als kritisch Prio C bewertet worden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


72   |  61    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Sofern bei jedem Kauf die AGB auch für registrierte Nutzer ausgewiesen werden, ist das ok. Falls nicht, wäre das kritisch.


76   |  57    antworten    - Karl (****)  sagt:

Du hast es doch als "kritisch" eingestuft!

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