Opodo SL  -  Allgemeinen Geschäftsbedingungen   (Stand: 04.2012)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
Der Vertragsanbieter ist ausschließlich Vermittler von Reisedienstleistungen. (bearbeiten)
(5)
B
Bei telefonischer Buchung eines Fluges wird ein zusätzliches Serviceentgelt in Höhe von 25 Euro pro Person, bei Mietwagenbuchungen pro Buchung erhoben. (bearbeiten)
(7)
B
Bei Änderungen oder Stornierungen von Reisebuchungen fallen Bearbeitungsentgelte des Vermittlers (z.B. Stornierung eines Linienfluges 50 Euro) sowie ggf. Stornierungskosten beim Reiseanbieter an. (bearbeiten)
(1)
C
Der Vertragsanbieter übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der dargestellten Angebote. (bearbeiten)
(2)
C
Der Vertrag (Vermittlungsvertrag und Reisedienstleistungsvertrag) kommt nicht bei der Buchung sondern erst bei Annahme des Vertragsanbieters durch Mitteilung der Buchungsnummer zustande. (bearbeiten)
(4)
C
Buchungsvoraussetzung ist die Volljährigkeit. (18 Jahre) (bearbeiten)
(6)
C
Änderungen und Stornierungen (soweit möglich) können beim Vertragsanbieter nur telefonisch erfolgen. (bearbeiten)
(8)
C
Die Webseite von Opodo steht nur zur eigenen nicht-gewerblichen Nutzung zur Verfügung. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
Abhängig vom Angebot kommt ein Vertrag mit unterschiedlichen Anbietern zustande. Opodo SL (Spanien) bei der Vermittlung von Flugtickets und Hotelunterkünften mit Versicherungen; Opodo Limited (England) bei der Vermittlung von Flugtickets, Hotelunterkünfte ohne Versicherungen und alles andere. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
A
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (von Reisedienstleistungen) gelten zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. (bearbeiten)
<2>
B
Näheres über die Datensicherheit und Datenschutz findet sich in: Datenschutz bei Opodo (bearbeiten)

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28.11.2012 08:56  (wichtiger Vertragsbestandteil 2) erstellt von 37.201.117.176


Zusammenfassung: Der Vertrag (Vermittlungsvertrag und Reisedienstleistungsvertrag) kommt nicht bereits bei Buchung sondern bei Annahme des Vertragsanbieters durch Mitteilung der Buchungsnummer zustande.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen.
Die Annahme von Opodo (und damit das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages) erfolgt bei Verfügbarkeit der Leistung durch Mitteilung der Buchungsnummer.
Verlauf:28.11.2012 08:56  Markierung erstellt von 37.201.117.176
28.11.2012 16:35  Markierung bearbeitet von 37.201.117.176

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