Monatsgeschenke GmbH  -  AGB  

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Im Widerrufsfall trägt der Kunde die Rücksendekosten. (bearbeiten)
(6)
B
Die Anzahl der zu liefernden Monatspakete wird bei der Bestellung festgelegt (bis zu 12 Monatspakete). Nach der Zustellung des letzten Monatspakets endet die Belieferung ohne Kündigung. Bei fortlaufenden Lieferungen ohne Mindestvertragslaufzeit kann der Kunden monatlich kündigen. (bearbeiten)
(7)
B
Änderungen und Kündigungen müssen dem Vertragsanbieter jeweils bis zum 15. des Vormonats zur nächsten Lieferung mitgeteilt werden. (bearbeiten)
(1)
C
Der Kaufvertrag kommt nach der Bestellung durch den Versand einer Auftragsbestätigung oder der Versendung der Ware zustande. (bearbeiten)
(2)
C
MONATSGESCHENKE bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(5)
C
Ausgenommen vom Widerruf sind kundenspezifische Anfertigungen, schnell verderbliche Waren, entsiegelte Gesundheits- und Hygieneartikel, untrennbar mit anderen Gütern vermischte Waren, alkoholische Getränke mit hohen Preisschwankungen und langen Lieferfristen, Zeitungen und Zeitschriften. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Falls ein vom Kunden bestelltes Monatspaket (d.h. eine bestimmte Kollektion) nicht verfügbar sein sollte, behält sich der Vertragsanbieter die Lieferung eines gleichwertigen anderen Monatspakets (d.h. eine andere Kollektion) derselben Produktkategorie vor. (bearbeiten)
[2]
B
Die Abtretung von Mängelansprüchen durch den Käufer ist ausgeschlossen. (Kommentar: Nach deutscher Rechtssprechung unwirksam.) (bearbeiten)
[4]
B
[]
Die Gültigkeitsdauer von Wertgutscheinen beträgt 12 Monate. (bearbeiten)
[6]
B
[]
Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber dem Vertragsanbieter bedürfen der Schriftform. (bearbeiten)
[3]
C
[]
Transportschäden müssen durch den Zulieferer schriftlich bestätigt und dem Vertragsanbieter unter Angabe der Rechnungsnummer schriftlich gemeldet werden. (bearbeiten)
[5]
C
[]
Die Verjährungsfrist von Forderungen des Vertragsanbieters verjährt (anders als gesetzlich geregelt) erst nach 5 Jahren. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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6 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


85   |  83    antworten    - Karl (****)  sagt:

Nach deutscher Rechtssprechung sind 3 Jahre das Minimum.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [6]


81   |  83    antworten    - Karl (****)  sagt:

Damit werden mündliche Nebenabreden ausgeschlossen. Dies haben aber nach deutschem Recht immer Priorität gegenüber AGB.


1   |  3    antworten    - Hajo (***)  sagt:

https://www.monatsgeschenke.de/policies/terms-of-service


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [5]


63   |  69    antworten    - Karl (****)  sagt:

Warum werden gesetzliche Regelungen nachteilig für den Verbraucher verändert. Gilt umgekehrt auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


72   |  85    antworten    - Karl (****)  sagt:

Eine andere Kollektion ist ein anderes Produkt. Was genau ist unter Produktkategorie zu verstehen. Rotwein (kein Problem), Getränke (Problem). Im Zweifel eher kritischer ....daher habe ich mich für Prio B entschieden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


54   |  77    antworten    - Karl (****)  sagt:

Hier stört das "muss". Eine entsprechende Verpflichtung des Kunden (Verbrauchers) ist nicht ok. Allerdings ergeben sich daraus keine konkret benannten Konsequenzen für den Kunden. Daher Prio c.

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