Mercedes-Benz Leasing GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen ServiceVertrag   (Stand: 01.2008)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
A
Der Vertrag enthält eine Liste von Schäden oder 'Ausführungen', die nicht vom Anbieter übernommen werden. (z.B. Unfallschäden, Glasbruchschaden, Maderbiss, Ersatz von Reifen, Ummontagen, durch Änderungen am Originalzustand entstandene Schäden, HU und ASU etc.) (bearbeiten)
(8)
A
Der Servicevertrag kann erstmals nach zwei Jahren schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten und - soweit eine längere Laufzeit vereinbart wurde - danach jeweils jährlich mit derselben Frist gekündigt werden. (bearbeiten)
(1)
B
Im Leistungsumfang enthalten sind Wartungsarbeiten, Ersatz von Verschleissteilen, Übernahme des Abschleppdienstes bei technischem Ausfall bis zur nächsten autorisierten Werkstatt, sofern das Abschleppunternehmen vom Vertragsanbieter beauftragt wurde. (bearbeiten)
(3)
B
Bei technischen Ausfällen wird ab der 49. Stunden nach Aufnahme des Schadens ein Ersatzfahrzeug durch eine autorisierte Werkstatt zur Verfügung gestellt. (bearbeiten)
(6)
B
Gewalt- oder Unfallschäden sind ab einer Reperaturhöhe von mehr als 250 Euro dem Vertragsanbieter zu melden. (bearbeiten)
(9)
B
Am Ende der Vertragslaufzeit wird eine Kilometerausgleichsrechnung durchgeführt. Bei einer Abweichung von über 2.500 km hat der Kunde gemäß dem Servicevertrag eine zusätzliche Vergütung zu bezahlen. Jeder Minderkilometer wird entsprechend vergütet. (bearbeiten)
(2)
C
Werkstattleistungen im Ausland muss der Kunde vorlegen. Diese werden bis zu dem Betrag übernommen, der in Deutschland dafür berechnet worden wäre. (bearbeiten)
(5)
C
Bei Reperaturen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten muss der Kunde den Zeit- oder Feiertagszuschlag selbst bezahlen. (bearbeiten)
(7)
C
Ausfälle des Kilometerzählers müssen unverzüglich gemeldet und durch eine autorisierte Werkstatt beseitigt werden. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


0 Kommentare

loading..