Menüwerkstatt KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 22.12.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
A
[]
Es wird eine Geling-Garanite ausgesprochen und eine Geld-zurück-Garantie ohne Angaben von Gründen innerhalb von 90 Tagen gewährt. (bearbeiten)
(1)
C
Der Nutzer bestätigt mit diesen AGB seine Volljährigkeit. (bearbeiten)
(2)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Durch den Abruf der Kochanleitung erlischt allerderings das Widerrufsrecht des Käufers. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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15.01.2015 19:47  (wichtiger Vertragsbestandteil 3) bearbeitet von 176.1918.53


Zusammenfassung: Es wird eine Geling Garanite Geling-Garanite ausgesprochen und eine Geld-zurück-Garantie ohne Angaben von Gründen innerhalb von 90 Tagen gewährt.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
Geld-zurück-Garantie, Geling-Garantie

6.1 Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt die Menüwerksatt KG ihren Kunden eine Geld-zurück-Garantie. Innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt seiner Zugangsdaten kann der Kunde aus jeglichem (oder aus keinem) Grund die Rückerstattung seines gezahlten Kaufpreises verlangen. Zur Verbesserung des eigenen Angebots bittet die Menüwerkstatt im Falle der Rückzahlung um ein Feedback des Kunden. Dieses Feedback ist keine Voraussetzung der Geld-zurück-Garantie.
6.2 Die Kochanleitungen zu den Produkten der Menüwerkstatt sind umfassend getestet worden. Somit wird dem Kunden eine Geling-Garantie gewährt. Wird genau das nachgemacht, was in der Kochanleitung Schritt-für-Schritt erklärt wird, ist das Gelingen der Gerichte innerhalb des dargestellten Zeitraumes garantiert. Misslingt ein Gericht aufgrund einer fehlerhaften Kochanleitung innerhalb des dargestellten Zeitraums, erhält der Kunde den kompletten Kaufpreis inklusive der Ausgaben für die gekauften Zutaten der fehlerhaften Vorspeise, Suppe, Hauptspeise oder des fehlerhaften Desserts erstattet. Zum Nachweis über den Preis der Zutaten dient der Kassenbeleg der Lebensmittel. Für die Geltendmachung der Geling-Garantie bedarf es eine ausführlichen Begründung über die Fehlerhaftigkeit der Kochanleitung. Ist die Fehlerhaftigkeit der Kochanleitung darauf zurückzuführen, dass sich die Eigenschaften der gekauften Lebensmittel von den Angaben in der Einkaufsliste unterscheiden, kann keine Geling-Garantie geltend gemacht werden.
Verlauf:08.01.2015 19:59  Markierung erstellt von Karl (****)
15.01.2015 19:47  Markierung bearbeitet von 176.1918.53

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