Menüwerkstatt KG  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 04.08.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Kaufvertrag kommt (nach der Bestellung) durch den Versand einer Bestätigungsmail zustande. (bearbeiten)
(2)
C
[]
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG wird keine Umsatzsteuer vom Vertragsanbieter erhoben oder ausgewiesen. (bearbeiten)
(3)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Abruf der Kochanleitung für den Kunden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter übernimmt die Gewähr für das Gelingen der Gerichte, die der Kunde über die Menüauswahl bestellt hat. Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist allerdings nicht geregelt. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Der Gerichtsstand ist Frankfurt a. M. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


54   |  29    antworten    - Holger (****)  sagt:

Irreführung der Verbraucher. Aus der Vertragsklausel ergibt sich keine umsetzbaren Gewährleistungsansprüche. Wer entscheidet, ob das Gericht "gelungen" ist. Wie sehen die Gewährleistungsansprüche des Käufers aus. Alles nicht geregelt! (Könnte man auch mit Prio A kennzeichnen und damit den gesamten Vertrag auf kritische Inhalte setzen.)


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


52   |  34    antworten    - Holger (****)  sagt:

Gegenüber Verbrauchern rechtlich nicht ok.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (2)


45   |  34    antworten    - Holger (****)  sagt:

Da es sich um ein reines B2C Produkt handelt, ist diese Klausel unkritisch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


52   |  43    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Da steht "lalala" in der Klausel.

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