LinkedIn Ireland  -  Nutzervereinbarung   (Stand: 23.10.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Nutzer muss mindestens 13 Jahre alt sein und muss sich mit seinem richtigen Namen anmelden. (bearbeiten)
(2)
C
Der Kunde sichert zu, dass sein Profil auf LinkedIn den Tatsachen entspricht. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter überprüft die Nutzerinhalte grundsätzlich nicht und schließt eine daraus abgeleitete Haftung aus. (bearbeiten)
(4)
C
Wenn der Nutzer einem Drittanbieter Zugriff auf sein Account gewährt, kann der Drittanbieter ggf. auf sämtliche Nutzerinhalte zugreifen. Hierfür haftet der Vertragsanbieter nicht. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
A
[]
Zusätzliche Bedingungen und Verträge, die dem Kunden ggf. bei der Registrierung oder erstmaligen Nutzung einer Funktion angezeigt werden, stimmt der Nutzer mit diesen AGB automatisch zu. (bearbeiten)
[1]
B
[]
Der Vertragsanbieter sitzt in Irland. (bearbeiten)
[5]
B
[]
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über folgende Wege vom Vertragsanbieter benachrichtigt werden kann: Banner auf der Webseite oder der App, E-Mail, Handy, Telefon oder Post. (bearbeiten)
[7]
B
[]
Es wird eine Haftungsgrenze des Vertragsanbieters gegenüber dem Nutzer von max. 1000 USD festgelegt. (bearbeiten)
[8]
B
Der Gerichtsstand zwischen Nutzern und dem Vertragsanbieter ist USA, Kalifornien. (bearbeiten)
[9]
B
Änderungen dieser AGB werden mit der Bekanntgabe für den Nutzer gültig. (bearbeiten)
[3]
C
[]
Der Vertragsanbieter garantiert keine Rückerstattung. (bearbeiten)
[4]
C
Der Kauf unterliegt möglicherweise Devisengebühren für den Nutzer. (bearbeiten)
[6]
C
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Vertragsanbieter nicht verpflichtet ist, Inhalte oder Informationen über den Nutzer auf der Plattform auf Anfrage des Nutzers verfügbar zu machen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Mit diesen AGB akzeptiert der Nutzer gleichzeitig die Datenschutzrichtlinie des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
<2>
C
Es wird auf die Erstattungsrichtlinie des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [7]


65   |  84    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Ein willkürlich festgelegt Haftungsgrenze des Vertragsanbieters ist in Deutschland nach deutschem Recht undenkbar. Hier entfaltet der ausländische Firmensitz seine Wirkung.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


71   |  98    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Das ist ein Blankoscheck vom Nutzer. Mit dieser Klausel stimmt er jeden weiteren Vertrag, den er vom Vertraganbieter bei erstmaliger Nutzung von diversen Funktionen bereits heute, im Voraus und blind zu. Für mich ein NoGo. Diese Klausel alleine macht für mich den gesamten Vertrag kritsch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [3]


62   |  91    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Unter gewissen Umständen muss der Vertragsanbieter m.E. Rückerstattungen garantieren. Ohne Einschränkung ist diese Vertragsklausel daher für mich kritisch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [5]


65   |  95    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Wieder ein Blankoscheck vom Nutzer, der dem Vertragsanbieter erlaubt, ihn über sämtliche Kontaktwege zu umwerben. Daneben hat die Vertragsklausel auch noch eine zweite aus Nutzersicht negative Komponente. Vertragsrelevante Informationen oder sogar neue Verträge können dem Nutzer über Banner auf der Webseite übermittelt werden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


45   |  95    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Anfang 2015 hatte der Dienst 6 Mio. Nutzer in Deutschland. Bei dieser Größe ist der Sitz des Vertragsanbieters in Irland nicht ok. Für den Kunden können sich aus dem Unternehmenssitz eigentlich nur Nachteile ergeben. Daher kritisch Prio B.

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