LinkedIn Ireland  -  Nutzervereinbarung   (Stand: 26.03.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Der Nutzer bestätigt, dass er das erforderliche Mindestalter (14 Jahre in Deutschland) zum Abschluss dieser Vereinbarung hat. (bearbeiten)
(2)
C
Die Nutzerangaben müssen der Wahrheit entsprechen und jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto führen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[4]
A
[]
Mit der Nutzung von Linkedin und dem Besuch einer Webseite mit entsprechendem Plugin erklärt der Nutzer sich einverstanden, dass seine Nutzerdaten und andere Informationen (z.B. Mobilfunkanbieter, physischer Standort, Geräteinformationen etc.) an den Vertragsanbieter weitergeleitet werden dürfen. (bearbeiten)
[1]
B
Der Nutzer muss diesen AGB und deren zukünftigen Änderungen auch ohne eine vorheriger Ankündigung durch den Vertragsanbieter befolgen. (bearbeiten)
[2]
B
[]
Der Nutzer erteilt dem Vertragsanbieter sehr weitreichende Nutzungsrechte seiner Daten und Inhalte. (Kommentar: Kommerziell unbegrenzte Nutzung durch den Vertragsanbieter.) (bearbeiten)
[5]
B
Drittanwendungen können auf persönliche Nutzerdaten zugreifen, falls der Nutzer dies über deren Nutzungsbedingungen gestattet. Der Vertragsanbieter übernimmt dafür keine Verantwortung. (bearbeiten)
[8]
B
Gerichtsbarkeit für diese AGB ist Kalifornien, USA. (bearbeiten)
[9]
B
Diese AGB sind lediglich eine Übersetzung des englischen Originals. Der Nutzer bestätigt, dass der den englischen Vertrag abgeschlossen hat. (bearbeiten)
[10]
B
[]
Der Nutzer bestätigt, dass diese AGB seine einzige vertragliche Vereinbarung mit dem Vertragsanbieter ist. (Kommentar: Damit werden individuelle Vertragsvereinbarungen ausgeschlossen.) (bearbeiten)
[11]
B
Der Vertragsanbieter darf gerichtliche Unterlassungserklärungen gegenüber dem Nutzer erwirken. Der Nutzer verzichtet explizit auf dieses Recht. (bearbeiten)
[12]
B
Der Vertragsanbieter darf seine Rechte aus diesen AGB übertragen. Dem Nutzer ist die Übertragung seiner Rechte explizit nicht gestattet. (bearbeiten)
[3]
C
Der Nutzer ist damit einverstanden, dass er wichtige Benachrichtigungen vom Vertragsanbieter über die Webseite erhält. (bearbeiten)
[6]
C
[]
Der Vertragsanbieter bemüht sich, sämtliche Haftung, die er dem Nutzer gegenüber möglicherweise hat, zu beschränken. (Kommentar: diese Klausel ist selten dämlich und daher lesenswert.:) (bearbeiten)
[7]
C
Die Bestimmungen dieser AGB bestehen auch nach Kündigung des Vertrags fort. (mit Ausnahme einiger weniger Klauseln...siehe Markierung) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Mit diesen AGB akzeptiert der Nutzer gleichzeitig auch die Datenschutzrichtlinie des Vertragsanbieters. (bearbeiten)
<2>
B
Es wird auf die Rückerstattungsrichtlinie des Vertragsanbieters für Abos verwiesen. (bearbeiten)
<3>
B
Es wird auf zusätzliche Bestimmungen von Premium-Diensten des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Es fehlt eine Einschränkung der Daten- und Inhaltenutzung für die Bereitstellung des Services. So dürfen die Daten an Dritte vermarktet werden. Das ist natürlich kritisch!


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Hier hört der Spaß auf. Komplettes Tracking und Verbindung zu meinen realen Personendaten auf Fremdseiten über Plugins!


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [6]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

Das nenne ich unverholen....:) "Wir bemühen uns, ihre sämtlichen Rechte zu beschränken." haha... wie blöd muss man sein, um das positiv zu bewerten?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [10]


127   |  127    antworten    - Jules (*)  sagt:

In Deutschland haben Individualverträge (auch mündliche) Vorrang vor AGB. Diese Klausel wäre nach deutschem Recht unwirksam.

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