Kreissparkasse Köln  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 31.10.2009)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Die Bank darf bei Kaufleuten oder juristischen Personen Auskunft über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit ohne anders lautende Weisung erteilen. Bei allen anderen Kunden bedarf eine Auskunft der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. (bearbeiten)
(3)
B
Bei Erhöhung der Kreditzinsen kann der Kunde die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass die erhöhten Zinsen in Rechnung gestellt werden. (bearbeiten)
(6)
B
Beide Vertragspartner haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher besteht für die Bank explizit dann, wenn die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Bank gefährdet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Rechnungsabschlüsse gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird. (bearbeiten)
(4)
C
Reklamationen des Kunden müssen unverzüglich erfolgen. (z.B. bei Einwendungen von Rechnungsabschlüssen, Lastschriften, Kontoauszügen etc.) (bearbeiten)
(5)
C
Übersteigen die Sicherheiten des Kunden seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank um mehr als 10%, muss die Bank auf Verlangen entsprechende Sicherheiten zurückgeben. (bearbeiten)

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25.04.2012 10:19  Markierung erstellt von 62.47.195.120


Zusammenfassung: Bei Änderungen zu Zahlungsdiensten kann Kunde den von den Änderungen betroffenen Rahmenvertrag fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht ist seitens der Sparkasse in ihrem geänderten Angebot besonders hinzuweisen
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: A (sehr wichtig)
Textmarkierung:
2.3 Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten
Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten
(z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von den Änderungen
betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses
Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse in ihrem Angebot besonders hinweisen.
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25.04.2012 16:48  Markierung bearbeitet von 62.47.206.241
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