Klebefieber.de GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung von Klebefieber.de GmbH   (Stand: 26.09.2013)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Bei einem Warenwert von über 40 Euro werden die Rücksendekosten im Widerrufsfall vom Vertragsanbieter übernommen. (bearbeiten)
(2)
C
Die Angebote auf der Webseite sind freibleibend, d.h. dass der Kunde mit der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot abgibt, der Kaufvertrag aber erst durch Versendung der Ware zustande kommt. (bearbeiten)
(3)
C
Rücksendungen wegen Mängeln (Gewährleistung) sind vom Kunden dem Vertragsanbieter mitzuteilen. Die Shopbetreiberin wird dem Kunden die Versandkosten (maximal 6.90 Euro) erstatten oder dem Kunden auf Anfrage vorab einen Retourenschein zukommen lassen. (bearbeiten)
(4)
C
Der Kunde sichert zu, für die übertragenen bzw. per Email übersandten Abbildungen und Fotos die erforderlichen Rechte zu besitzen. (bearbeiten)
(5)
C
In diesen AGB sind die Datenschutzhinweise des Vertragsanbieters enthalten. (Kommentar: siehe Markierung. Der Inhalt ist nachvollziehbar und soweit ok) (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Nutzer gibt den Vertragsanbieter eine Einwilligung zur Versendung eines Newsletters. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. (bearbeiten)
[2]
C
[]
Die Shopbetreiberin ist berechtigt, dritte Dienstleister mit der Erbringung des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
C
Es wird auf die Widerrufsbelehrung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

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25.11.2013 15:00  (kritischer Vertragsbestandteil 2) bearbeitet von 37.201.50.79


Zusammenfassung: Die Shopbetreiberin ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Kategorie:kritischer Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Die Shopbetreiberin ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Verlauf:25.11.2013 14:55  Markierung erstellt von 37.201.50.79
25.11.2013 14:57  Markierung bearbeitet von 37.201.50.79
25.11.2013 15:00  Markierung bearbeitet von 37.201.50.79

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