Kiveda Deutschland GmbH  -  Allgemeine Vertragsbedingungen  

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Vertragsanalyse

     

Der Vertrag wurde auf kritische Inhalte gesetzt, da wichtige Klauseln ohne Kennzeichnung vom Vertragsanbieter verändert wurden.
(19.03.2015, Team Wikimarx)

wichtige Vertragsbestandteile:

(4)
B
Der vereinbarte Liefer- und ggf. Montagetermin von Küchen ist verbindlich. Wenn die Lieferung aus vom Käufer zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommt, hat er die beim Vertragsanbieter entstehenden Mehrkosten und das Warenrisiko nach der fehlgeschlagenen Lieferung zu tragen. (bearbeiten)
(8)
B
Die Demontage und Entsorgung vorhandener Küchen und Elektrogeräte ist nicht Gegenstand der Montage. Wenn der Kunde eine Demontage wünscht, muss er dies in seiner Bestellung angeben und erhält dafür ein gesondertes Angebot. (bearbeiten)
(1)
C
Mit der Bestellung gibt der Nutzer ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst durch die Auftragsbestätigung (nicht zu verwechseln mit der Bestellbestätigung) durch den Vertragsanbieter innerhalb von 5 Tagen zustande. (bearbeiten)
(2)
C
Stellt sich bei der Angebotsprüfung (basierend auf den Kundenangaben) heraus, dass die vom Kunden bestellte Küche bei diesem nicht montagefähig ist, sieht der Anbieter von einer Auftragsbestätigung ab und setzt sich mit dem Kunden in Verbindung. (bearbeiten)
(3)
C
Bei einer Bestellung von Küchen meldet sich der Anbieter oder sein Lieferant ca. 10 Werktage vor Beginn der Lieferwoche zur Abstimmung des Liefertermins beim Kunden. (bearbeiten)
(5)
C
Verweigert der Kunde nach Ablauf einer vom Vertragsanbieter benannten Nachfrist die Annahme der Ware, (oder erklärt er dies auch vor Ablauf der Frist) fallen 25% des vereinbarten Kaufpreises an. (bearbeiten)
(6)
C
Die „Standard Lieferung“ von Küchen erfolgt für den Kunden kostenfrei. Sonstige Produkte sind ab einem Warenbestellwert von 50,00 EUR versandkostenfrei. (bearbeiten)
(7)
C
Bei der Bestellung einer Komplettmontage erfolgt der Aufbau der Küche inklusive dem Anschluss der mitgelieferten Elektrogeräte. Ausgenommen hiervon ist der Anschluss von Gasherden! (bearbeiten)
(9)
C
Der Anbieter hat das Recht, seine Forderungen gegenüber Kunden an ein Factoringunternehmen abzutreten. (bearbeiten)
(10)
C
Macht der Kunde während der Gewährleistungsfrist einen angeblichen Mangel geltend, der sich nicht bestätigt, hat der Kunde den Aufwand des Anbieters im Zusammenhang mit der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu tragen. (bearbeiten)
(11)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Individuelle Kundenanfertigungen (z.B. Einbauküchen!) sind hiervon ausgenommen. Ab einem Warenwert von mehr als 40 Euro trägt der Vertragsanbieter die Rücksendekosten. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
Für Montageschäden an Immobilien haftet der Anbieter und Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (Kommentar: Einschränkung grobe Fahrlässigkeit bei Montageschäden geht m.E. zu weit!) (bearbeiten)
[1]
C
[]
Abweichende Vertragsbedingungen werden vom Vertragsanbieter nur in Schriftform akzeptiert. (Kommentar: unwirksam, da mündliche Vertragsvereinbarung durch AGB nicht ausgeschlossen werden dürfen.) (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


2 Kommentare


127   |  127    antworten    - Pauli (***)  sagt:

Der Vertragsanbieter hat sich geändert und der Vertragstext ist auch an verschiedenen Stellen geändert worden.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - 37.201.290.48  sagt:

Könnte auch mit Prio B bewertet werden. (Verbrauchertäuschung) Die Unwirkamkeit dieser Klausel wäre im Rechtsstreit für einen Verbraucher unstrittig. Damit sind die negativen Auswirkungen dieser Vertragsklausel für den Nutzer minimal. Deshalb "nur" Prio C.

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