KAYAK GmbH Software Corporation  -  KAYAK-Nutzungsbedingungen   (Stand: 08.03.2013)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Voraussetzung für die Nutzung der Services ist eine Registrierung und ein Mindestalter von 18 Jahren. (bearbeiten)
(2)
C
Bei einer Buchung über die Webseite des Vertragsanbieters, kommt ein Reisevertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Reiseanbieter zustande. Die Buchung ist erst dann verbindlich und gültig, wenn Sie durch den jeweiligen Reiseanbieter oder Dienstleister bestätigt wurde. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter vermittelt außerhalb der Buchung keine individuelle Kommunikation zwischen Kunde und Reiseanbieter. (bearbeiten)
(4)
C
Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte auf der Webseite selbst verantwortlich. (bearbeiten)
(5)
C
[]
Bei der Einstellung von Inhalten (z.B. Reiseberichte etc.) gewährt der Nutzer dem Vertragsanbieter die Nutzungsrechte dieser Inhalte, die auch bei Löschung der Inhalte vom Nutzer nicht verfallen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
B
[]
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden vorab (mindestens 10 Tage) auf der Webseite ausgewiesen. (Kommentar: Eine individuelle Benachrichtigung an registrierte Nutzer erfolgt nicht.) (bearbeiten)
[2]
B
[]
Der Vertragsanbieter stellt sich selber frei von jeglicher (rechtlich durchsetzbarer) Haftung und macht den Nutzer für alle (rechtlich durchsetzbaren) Handlungen im Zusammenhang mit diesen AGB haftbar. (bearbeiten)
[3]
B
Der Vertragsanbieter hat das Recht, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten und verweigert gleichzeitig die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für den Nutzer. (bearbeiten)
[5]
B
Die Anbieterkennzeichnung ist nicht eindeutig. Im Vertragstext wird die KAYAK GmbH Software Corporation (D) als Anbieter ausgewiesen. Am Vertragsende wird die KAYAK Software Corporation (USA) ausgewiesen und im Impressum der Webseite wird sogar noch eine dritte Firma benannt: Kayak Europe GmbH (CH). (bearbeiten)
[4]
C
[]
Werden Teile einer Vertragsklausel von einem Gericht als unwirksam erklärt, soll die gesamte Vertragsklausel "im vollem vom anwendbaren Gesetz zulässigen Umfang ihre Gültigkeit behalten". (Kommentar: Täuschung des Verbrauchers - dies ist rechtlich zwingend anders geregelt.) (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<2>
B
Der Vertragsanbieter arbeitet z.T. mit unabhängigen Reisevermittlern. In diesem Fall gelten zudem die AGB des Reisevermittlers. (bearbeiten)
<3>
B
Bei einer Reisebuchung gelten zudem die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Vertragsanbieter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er falls was schief geht, keinerlei Verantwortlichkeit hat, da er nur als Suchmaschine für Buchungsmöglichkeiten fungiert. (bearbeiten)
<1>
C
Es wird auf die Datenschutzbestimmungen des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


4 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    ! Karl (****)  sagt:

Ich habe mich für Prio B entschieden, weil zur Nutzung der Services eine Registrierung zwingend notwendig ist. Damit sind die Voraussetzungen eines Abo-Modells vorhanden und eine Änderung der AGB ohne explizite Information an die registrierten Nutzer kritisch.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    ! Karl (****)  sagt:

Dieser Teil des Vertrags ist wirklich übel. Die Schieflage bei der Anbieter- und Nutzerhaftung ist dreist. Der Grund, warum ich nur für Prio B plädiere: Rechtlich durchsetzbar sind die allumfassenden Haftungsregelungen gegenüber Verbraucher wahrscheinlich nicht.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]


127   |  127    antworten    ! Karl (****)  sagt:

Diese Klausel ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unwirksam. Der Gesetzgeber sieht vor, dass wenn ein Teil einer Bedingung unwirksam ist, die gesamte Bedingung bzw. Vertragsklausel automatisch auch unwirksam wird. Rechtlich ist dies unstrittig. Aus welchem anderen Grund sollte man dies in den AGB schreiben, als den Verbraucher darüber täuschen zu wollen?


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (5)


127   |  127    antworten    ! 37.201.253.47  sagt:

Habe diese Klausel von kritisch auf wichtig gesetzt. Erfahrungs- und Bewertungseingaben von Nutzern werden üblicherweise bei der Löschung des Accounts weiterhin verwendet. Ideal wäre allerdings eine Anonymisierungsgarantie des Anbieters, die m.E. hier fehlt.

loading..