Immonet GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige   (Stand: 06.2014)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
B
Für die Schaltung einer Anzeige kommt ein Abovertrag zustande. Laufzeiten variieren zwischen 2, 4, 8 und 12 Wochen und der Vertrag verlängert sich ungekündigt automatisch. (bearbeiten)
(3)
B
Die Kündigungsfrist von Aboverträgen beträgt 1 Tag (vor Ablauf der Laufzeit). (bearbeiten)
(4)
B
Beim Löschen einer Anzeige wird der Abo-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte das Objekt nur deaktiviert werden, läuft der Vertrag und die automatische Vertragsverlängerung weiter. (bearbeiten)
(2)
C
Immobilienanzeigen werden automatisch auch auf Partnerseiten des Vertragsanbieters veröffentlicht. (bearbeiten)
(5)
C
Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (bearbeiten)
(6)
C
Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. (ausschließlich objektbezogene Bilder ohne Firmenlogos, html-tags etc.) (bearbeiten)
(7)
C
[]
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(8)
C
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen automatisch als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Der Vertragsanbieter darf Eigenwerbung auf die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versenden. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)

(zurück)

29.07.2014 08:29  (wichtiger Vertragsbestandteil 4) erstellt von Pauli (***)


Zusammenfassung: Beim Löschen einer Anzeige wird der Abo-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte das Objekt nur deaktiviert werden, läuft der Vertrag und die automatische Vertragsverlängerung weiter.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: B (wichtig)
Textmarkierung:
Das Löschen von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter entfernt diese endgültig aus seinem Datenbestand bei "Mein Immonet". Immonet übernimmt entsprechend IV. 4.1.1 keine Haftung für die Löschung von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter. Beim Löschen eines Objekts wird der Abonnement-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte jedoch das Objekt nur deaktiviert werden, gilt vorstehend IV. 2.3.9 entsprechend.
Verlauf:keine Änderungen

loading..