Immonet GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige (Stand: 06.2014)
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) B |
Für die Schaltung einer Anzeige kommt ein Abovertrag zustande. Laufzeiten variieren zwischen 2, 4, 8 und 12 Wochen und der Vertrag verlängert sich ungekündigt automatisch. (bearbeiten)
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(3) B |
Die Kündigungsfrist von Aboverträgen beträgt 1 Tag (vor Ablauf der Laufzeit). (bearbeiten)
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(4) B |
Beim Löschen einer Anzeige wird der Abo-Vertrag zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt. Sollte das Objekt nur deaktiviert werden, läuft der Vertrag und die automatische Vertragsverlängerung weiter. (bearbeiten)
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(2) C |
Immobilienanzeigen werden automatisch auch auf Partnerseiten des Vertragsanbieters veröffentlicht. (bearbeiten)
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(5) C |
Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immonet.de erforderlich. (bearbeiten)
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(6) C |
Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. (ausschließlich objektbezogene Bilder ohne Firmenlogos, html-tags etc.) (bearbeiten)
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(7) C |
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
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(8) C |
Änderungen dieser AGB werden den registrierten Nutzern vorab versendet und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen automatisch als vom Nutzer akzeptiert. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[1] C |
Der Vertragsanbieter darf Eigenwerbung auf die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versenden. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Es wird auf die Datenschutzerklärung des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
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Diskussion zur Vertragsanalyse
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2 Kommentare
Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (7)
127 ∧ | 127 ∨ antworten   Spam melden Pauli (***) sagt:
Der Widerruf betrifft diesen Vertrag. Dabei ist mir nicht ganz klar, wann ein Widerruf relevant sein könnte. Mit der Lieferung der Leistung (Freischaltung der Anzeige) erlischt m.E. das Widerrufsrecht.