Hut.com Ltd - SowasWillIchAuch AGB
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Vertragsanalyse
wichtige Vertragsbestandteile:
(1) C |
Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Bestellung sondern erst druch die Annahme des Vertragsanbieter mit dem Versand der Produkte zustande. (bearbeiten)
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(2) C |
Der Nutzer ist für seine eingegebenen Inhalte auf der Webseite selbst verantwortlich und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. (bearbeiten)
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(3) C |
Es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
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kritische (unklare) Vertragsbestandteile:
[5] A |
Etwaige Zölle und Gebühren für Lieferungen ausserhalb von England muss der Kunde selbst tragen. Es wird empfohlen, dass der Kunde sich für nähere Informationen an die lokale Zollbehörde wendet. (bearbeiten)
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[1] B |
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht. Der Nutzer wird aufgefordert, die AGB regelmäßig zu überprüfen, bevor er etwas bestellt. (bearbeiten)
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[3] B |
Jurisdiktion dieser AGB ist England. (bearbeiten)
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[4] B |
Der Käufer trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall selbst. (Kommentar: Die Adresse für die Rücksendung muss über den Kundendienst erfragt werden. Sehr wahrscheinlich England.) (bearbeiten)
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[2] C |
Der Vertragsanbieter hat seinen Firmensitz in England. (bearbeiten)
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Verweis auf andere Verträge:
<1> B |
Es wird auf die Sicherheits- und Datenschutzbedingungen des Vertragsanbieter verwiesen. (bearbeiten)
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Diskussion zur Vertragsanalyse
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4 Kommentare
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [5]
127 ∧ | 113 ∨ antworten   - Pauli (***) sagt:
Damit ist die Preiskennzeichnung des Vertragsanbieters fehlerhaft. Es kann sein, dass der Kunde zusätzliche Zollgebühren zum Erwerb der Waren bezahlen muss.
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [4]
127 ∧ | 116 ∨ antworten   - Pauli (***) sagt:
Der Anbieter befindet sich in England und beim Widerruf wird keine Rücksendeadresse in den AGB angegeben. Das ist unseriös. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Kunde die Rücksendekosten nach England bezahlen muss. Aufgrund der deutschsprachigen URL eine böse Überraschung!
Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]
127 ∧ | 121 ∨ antworten   - Pauli (***) sagt:
Die AGB können jederzeit geändert werden und der Anbieter sitzt in England. Damit könnte ohne weiteres ein Abomodell dem Kunden in England rechtswirksam untergejubelt werden. Die Kombination ist problematisch.