Home24 GmbH  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen   (Stand: 20.02.2015)

zurück zur

Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(7)
B
Der Vertragsanbieter trägt die Rücksendekosten im Widerrufsfall. (bearbeiten)
(9)
B
[]
Der Vertragsanbieter gewährt dem Kunden ein 30 tägiges Rückgaberecht und trägt dabei auch die Rücksendekosten. Die Ware darf dabei nur zur Anprobe genutzt worden sein, muss unbeschädigt und wieder originalverpackt sein. (bearbeiten)
(10)
B
[]
Bei der Bestellung von Marketplace-Artikeln kommt ein Kaufvertrag sowohl mit dem externen Anbieter als auch mit dem Vertragsanbieter zustande. (bearbeiten)
(1)
C
Je Kunde darf lediglich ein Kundenkonto eröffnet werden. (bearbeiten)
(2)
C
Beim Kauf auf Rechnung wird mit einem externen Dienstleister (Billpay) gearbeitet, an dem die Forderung abgetreten wird und der u.a. eine Bonitätsprüfung des Käufers durchführt. (bearbeiten)
(3)
C
Der Vertragsanbieter behält sich vor, Rechnungen an Kunden ausschließlich per E-Mail zu versenden. (bearbeiten)
(4)
C
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst mit der Annahme des Vertragsanbieters oder eines Drittanbieters per E-Mail (Annahmeerklärung) zustande. (bearbeiten)
(5)
C
Die Versandkosten werden vom Vertragsanbieter bzw. der Marketplace-Partner innerhalb Deutschlands übernommen. (bearbeiten)
(6)
C
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. (bearbeiten)
(8)
C
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind kundenspezifische Anfertigungen. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[2]
B
[]
Der Gefahrenübergang von Waren erfolgt bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware nicht zugestellt werden konnte. (bei Annahmeverzug) (bearbeiten)
[1]
C
[]
Es werden zwei verschiedene Verkaufsmodelle angeboten. Verkauf durch den Vertragsanbieter selbst und Verkauf durch Drittanbieter. Für jedes Produkt muss der Kunden das entsprechende Verkaufmodell ermitteln und die entsprechenden Vertragsabschnitte dieser AGB berücksichtigen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die AGB von Billpay verwiesen. (Der Vertragsanbieter tritt die Zahlungsforderung an diesen Dienstleister beim Kauf auf Rechnung ab.) (bearbeiten)
<2>
B
Ergänzend zu den vorliegenden AGB gelten die Besonderen Vertragsbedingungen für Teilzahlungsgeschäfte (AGB Ratenkauf und Zahlungsbedingungen) des Vertragsanbieters. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


max. 400 Zeichen!


5 Kommentare


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


127   |  127    antworten    - Karl (****)  sagt:

Die Komplexität der AGB und der Aufwand für den Kunden ist sehr hoch.


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Die Formatierung dieser AGB macht Probleme für die Darstellung auf wikimarx.


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [2]


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Das gilt rechtlich nur für den Fall, dass es sich um eine abgestimmte Lieferung (Zeit und Ort) handelt. Andernfalls ist diese Klausel m.E. nicht rechtswirksam. Bei einer normalen Zustellung z.B. per Post, die durch Abwesenheit des Kunden fehlschlägt, dürfte das nicht gelten. Unabhängig davon ist diese Regelung für den Verbraucher nachteilig. Daher kritisch Prio B.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (9)


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Darunter fallen auch kundenspezifische Anfertigungen. D.h. die Klausel ist sehr positiv für den Kunden zu bewerten.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (10)


127   |  127    antworten    - Holger (****)  sagt:

Das kann wichtig werden. Damit macht sich der Vertragsanbieter auch bei Bestellungen von Waren von Drittanbieter vertraglich zuständig. Das ist m.E. eine seltene aber für den Kunden sehr positive Regelung.

loading..