HESSISCHE LOTTERIEVERWALTUNG  -  Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49   (Stand: 03.07.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(3)
B
[]
An den vom Land Hessen veranstalteten Lotterien dürfen nur Personen teilnehmen, die in Hessen wohnen oder sich bei Vertragsschluss in Hessen aufhalten oder denen nach dem Recht ihres Aufenthaltsorts die Teilnahme am auswärtigen Glücksspiel erlaubt ist. (bearbeiten)
(1)
C
Die Lotterieverwaltung und die Treuhandgesellschaft wahren das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden. (bearbeiten)
(2)
C
Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich unzulässig. (bearbeiten)
(4)
C
Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmer ist ein Rücktritt vom Spielvertrag nicht möglich. (bearbeiten)
(5)
C
Für jeden Spielauftrag kann die Treuhandgesellschaft eine Bearbeitungsgebühr erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Webseiten der Treuhandgesellschaft bekannt gegeben. (bearbeiten)
(6)
C
Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine kostenfreie Kundenkarte per Post. (Kommentar: Wozu diese nutzt, wird nicht klar!) (bearbeiten)
(7)
C
Das Wettkonto kann mittels Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung oder PayPal aufgeladen werden. (bearbeiten)
(8)
C
Eine Verzinsung etwaiger Gewinne erfolgt nicht. (bearbeiten)
(9)
C
Gutscheine sind spielgebunden und können nicht ausbezahlt werden. (bearbeiten)
(10)
C
Die Gewinnauszahlung erfolgt auf das vom Spielteilnehmer angegebene Konto. (bearbeiten)
(11)
C
[]
Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Schriftliche Erklärungen der Treuhandgesellschaft an die letzte der Treuhandgesellschaft bekannt gegebene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung. (bearbeiten)

Diskussion zur Vertragsanalyse


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4 Kommentare


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (11)


54   |  34    antworten    - Jules (*)  sagt:

Das halte ich für unkritisch, da die Gewinnermittlung und Auszahlung automatisch stattfinden.


Diskussion zu wichtiger Vertragsbestandteil (3)


53   |  34    antworten    - Jules (*)  sagt:

Mir ist nicht klar, ob alle in Deutschland hier mitspielen dürfen?


Diskussion zu kritischer Vertragsbestandteil [1]


53   |  38    antworten    - Jules (*)  sagt:

Nein - das scheint rechtlich fragwürdig. Bei Verbrauchern trägt der Versender das Versandrisiko und im Rechtsstreit auch die Beweisführung, dass ein Schrifttstück auch beim Empfänger angekommen ist. (Ohne den Zusatz ...gilt nicht für wichtige Schriftstücke...wäre dies sogar Prio B oder A)


42   |  37    antworten    - 178.2070.59  sagt:

Dies sind die AGB auf www.lotto-hessen.de (dem staatlichen Lottoanbieter) in Hessen

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