Gooding GmbH  -  Nutzungsbedingungen www.gooding.de   (Stand: 15.07.2014)

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Vertragsanalyse

     

wichtige Vertragsbestandteile:

(1)
C
Partner-Unternehmen zahlen für die von den Nutzern erzeugten Umsätze Provisionen, die vom Vertragsanbieter an die vom Nutzer ausgewählten Vereine ausgezahlt werden. (bearbeiten)
(2)
C
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
(3)
C
Nicht registrierte Nutzer haben lediglich die Möglichkeit, aus den bereits gelisteten Vereinen einen Verein vorzuschlagen, der die Prämie für das über das Gooding-Portal vermittelte Geschäft erhalten soll. (bearbeiten)
(4)
C
Registrierte Nutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (bearbeiten)
(5)
C
[]
Gooding zahlt die durch den Kauf des Nutzers unmittelbar erwirtschaftete steuerbereinigten Provisionen an den vom Nutzer vorgeschlagenen Verein . (bearbeiten)
(6)
C
Über eine Prämien-teilen-Funktion haben Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie bei Gooding zu belassen. (bearbeiten)
(7)
C
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, einen bisher nicht auf Gooding gelisteten Verein (neuer Verein) für eine Prämie vorzuschlagen. (bearbeiten)
(8)
C
Prämien aus Büchereinkäufen verbleiben beim Vertragsanbieter, da die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung die Prämienzahlung nicht gestattet. (bearbeiten)
(9)
C
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. (bearbeiten)
(10)
C
Als Verein kommen nur gemeinnützigen Organisationen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden, in Betracht. (bearbeiten)
(11)
C
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem registrierte Nutzer 2 Wochen vorher versendet und gelten nach dieser Zeit ohne Widerspruch durch den Nutzer als automatisch akzeptiert. (bearbeiten)

kritische (unklare) Vertragsbestandteile:

[1]
C
[]
Spendenquittungen werden vom Vertragsanbieter nicht ausgestellt. (bearbeiten)
[2]
C
Der Vertragsanbieter ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen. (bearbeiten)

Verweis auf andere Verträge:

<1>
B
Es wird auf die Datenschutzrichtlinie des Vertragsanbieters verwiesen. (bearbeiten)
<2>
B
Beim Kauf eines Nutzers ist der Vertragsanbieter lediglich der Vermittler des Geschäftes. Der Kaufvertrag kommt direkt mit dem Partner-Unternehmen zustande. In diesem Zusammenhang wird auf die AGB des Partner-Unternehmens verwiesen. (bearbeiten)

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24.07.2014 13:43  (wichtiger Vertragsbestandteil 9) erstellt von Finn (*)


Zusammenfassung: Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine.
Kategorie:wichtiger Vertragsbestandteil
Priorität: C (nennenswert)
Textmarkierung:
Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. Eine Prämienzahlung an den jeweiligen Verein erfolgt nur insoweit, wie die der Prämie zugrunde liegenden Provisionen innerhalb des jeweiligen Quartals vor Zahlung der Prämie bei Gooding eingegangen sind. Die Prämie wird an den vorgeschlagenen Verein ausgezahlt, sofern dieser bei Gooding registriert ist und die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wurde. Es besteht kein Anspruch auf die Einhaltung eines festen Termins.
Verlauf:keine Änderungen

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